Re: Wie versteht Ihr diesen Urteilstenor
Verfasst: 28.02.2013, 14:24
für Eure Antworten. Cheffe meint, dass wir erst mal ohne Zinsen auf HF zahlen und schauen, wie der Kläger reagiert.
Fraglich ist, ob klägerseits noch Berichtigung beantragt werden kann. Das Urteil ist vom 30.06.2011, woraufhin ein Berufungsverfahren folgte. Wir haben Anfang Februar die Berufung zurückgenommen. Mit Beschluss vom 14.02.2013 hat das OLG entschieden, dass die Zurücknahme der Berufung den Verlust des Rechtsmittels zur Folge hat. Kann der Kläger nunmehr noch Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils beantragen oder hätte er dies damals schon machen müssen?
Fraglich ist, ob klägerseits noch Berichtigung beantragt werden kann. Das Urteil ist vom 30.06.2011, woraufhin ein Berufungsverfahren folgte. Wir haben Anfang Februar die Berufung zurückgenommen. Mit Beschluss vom 14.02.2013 hat das OLG entschieden, dass die Zurücknahme der Berufung den Verlust des Rechtsmittels zur Folge hat. Kann der Kläger nunmehr noch Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils beantragen oder hätte er dies damals schon machen müssen?