Persönliche Haftung einer ReNo im Job

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Gast

#11

20.05.2007, 21:36

Hi,

ich bin neu auf dieser Seite; habe Eure Beiträge gelesen. Ich habe als Bürovorsteherin mit 3 Bürovorsteherkollegen in einem sehr großen Notariat gearbeitet. Es ging immer um sehr viel Geld. Manchmal habe ich nachts wach gelegen und überlegt, ob ich diese großen Summen auch richtig ausgezahlt habe. Es war Gott sei Dank immer alles richtig. Uff, Uff. Wir Bürovorsteher waren versichert...

LG
Kirsten
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schneeflocke
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#12

20.05.2007, 21:41

Liebe Kirsten,

stellst Du Dich bitte allen anderen einmal vor, dafür gibt es einen Extra Thread "Vorstellungen".

Also herzlich willkommen.

P.S. Da hätte ich, glaube ich, auch so manche schlaflose Nacht gehabt.

Schneeflocke
Gast

#13

20.05.2007, 21:53

Liebe Schneeflocke,

hm. Für so etwas bin ich zu dusselig. Wie mache ich das am besten? Habe immer nur für das Notariat gelebt :-)
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schneeflocke
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#14

20.05.2007, 22:04

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dann unter Community (oder so ähnlich)

Vorstellungen suchen

und schon ist es geschafft :D
Aliud

#15

21.05.2007, 05:32

Schneeflocke,
du meinst Schäden, die die ReFa einem Dritten zugefügt hat, also nicht dem Arbeitgeber selber? Sonst würde ja u.U. das Rechtsinstitut des innerbetrieblichen Schadensausgleich herangezogen werden können, oder?
(haben wir in der Berufsschule eigentlich auch Arbeitsrecht und besprechen das?)
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schneeflocke
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#16

21.05.2007, 09:13

@Aliud

Schäden, die wir Dritten zufügen durch falsche Sachbearbeitung und somit natürlich auch den Ruf der Kanzlei schädigen.....

ja so was meine ich. Und wenn wir den Ruf der Kanzlei schädigen, hat Chef ja auch den Schaden und hängt mitten drinn, ist also nicht wirklich voneinander zu trennen.

rechtsinstitut? Wie meinst Du das?
Stefanie 211080
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#17

21.05.2007, 10:36

Hallo,

also eine ehemalige Kollegin von mir musste mal eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, weil eine Berufungsfrist versäumt wurde.
Der genaue Ablauf wie das damals war kenne ich auch nicht, habs nur gehört.
Gast

#18

21.05.2007, 11:31

Hallo Schneeflocke,

ich finde, daß das durchaus eine interessante Frage ist.

Mich persönlich hat es nie betroffen und ich denke, daß ich zumindest in ZV-Sachen ziemlich sicher im Sattel sitze.

Auch meine Chefin unterschreibt viele Dinge, die ich schreibe, einfach blind. Ein dezenter Hinweis von mir genügt jedoch, daß sie zumindest im Nachhinein nochmal liest, was sie gerade unterschrieben hat. Manchmal klebe ich auch einen Zettel auf das Schreiben, daß es sich bei meinem Schreiben um einen Entwurf handelt, der bitte nochmal gelesen werden muss.

Vor einigen Jahren erzählte mein ehemaliger Chef, daß es in einer Kanzlei geschah, daß die Rechtsanwaltsfachangestellte offensichtlich so überfordert war, daß diese begann Akten zu vernichten und Schriftstücke verschwinden ließ. Ich war sichtlich geschockt, über das was mein Chef berichtete .... aber ich war nicht nur darüber geschockt, was mein Chef erzählte sondern auch auf seine Reaktion.

Es gibt keine zwei Meinungen, daß das Vernichten von ganzen Akten bzw. Schriftstücken nicht in Ordnung ist. Aber es hat sich offensichtlich niemand die Mühe gemacht und mal darüber nachgedacht, wieso diese Person letztendlich dahin kam.

Inwieweit daraus eine persönliche Haftung geworden ist, kann ich nicht beantworten ......
StineP

#19

21.05.2007, 12:29

Bei der Verletzung von Haupt- oder Nebenpflichten haftet der Rechtsanwalt dem Mandanten aus positiver Vertragsverletzung auf Schadensersatz. Fehlverhalten von Mitarbeitern wird dem Rechtsanwalt haftungsrechtlich zugerechnet, sodass er auch dann Schadensersatz zu leisten hat.
Zunächst würde wohl die Vermögenshaftpflicht des RAs in Anspruch genommen werden, um den Schaden des Mandanten zu decken. Sicherlich kann ein Mitarbeiter bei entsprechender fehlerhafter Arbeit durch den RA in Anspruch genommen werden auf Zahlung des Schadenersatzes
Andreas

#20

21.05.2007, 12:47

Allerdings m.W.n. nur bei grober Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit ist kein Regreßgrund gegen den Angestellten.

Mr. B. als Arbeitsrechtler möge mich ggf. korrigieren :wink: aber ich glaube, das ist so.
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