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Kasimir1603
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#11

02.10.2012, 08:58

Ich würde nicht eine Berichtigung beantragen, sondern die Erweiterung des Rubrums auf die Kläger ... ... ... und ....
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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katuscha
...ist hier unabkömmlich !
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#12

02.10.2012, 09:17

Kasimir1603 hat geschrieben:Ich würde nicht eine Berichtigung beantragen, sondern die Erweiterung des Rubrums auf die Kläger ... ... ... und ....
stimmt, da sie ja erst später dazu gekommen sind
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ellimorelli
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#13

02.10.2012, 09:28

Entwurf:

In dem Rechtsstreit
abc ./. xyz
- 123 O 456/12 -

beantrage ich die Erweiterung des Rubrums um die Kläger:
- Max Mustermann,..............
- Fritz Müller, ........
- Hanni Schulze, ..........
- Lieschen Maier, .........
Begründung:
Gemäß des Protokolls der mündlichen Verhandlung vom 08.08.2012 sind die aufgeführten Kläger dem Verfahren beigetreten.

Beglaubigte nebst einfacher Abschrift anbei.


Oder muss ich alle Kläger mit dem Prozessbevollmächtigten aufführen? Kann es denn eine Erweiterung bleiben, wenn ich uns als Prozessbevollmächtige "ändere"? (wir sind seit Anfang 2012 keine Sozietät mehr, sondern ein Einzelanwalt).
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Kasimir1603
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#14

02.10.2012, 09:31

Das mit der Änderung von Sozietät in Einzelkanzlei würde ich mal noch seperat noch mit einem Satz erwähnen :D
Ciao Kasi

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ellimorelli
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#15

02.10.2012, 09:40

kann ich denn um die Kläger schreiben oder ist es besser - wie du es formuliert hast, Kasi - auf die Kläger?
Zuletzt geändert von ellimorelli am 02.10.2012, 09:45, insgesamt 1-mal geändert.
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ellimorelli
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#16

02.10.2012, 09:45

Chef ist der Auffassung, dass die Kläger dem Verfahren nicht beigetreten sind, sondern nur dem Vergleich. Hat das denn andere Auswirkungen auf die Gebühren?

ich denke, dass die weiteren Kläger trotzdem dem Verfahren beigetreten sind und somit sich die Verfahrensgebühr entsprechend erhöht.

Mir kommt allerdings die Frage, ob sich nur die VG für das streitige Verfahren erhöht, oder ob sich auch die VG für das vorangegangene Mahnverfahern um die beigetretenen Kläger erhöht.
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rosa

#17

02.10.2012, 10:08

m Protokoll (Vergleich) steht folgendes: "... der Klägervertrter tritt hiermit den Vergleich namens und in Vollmacht der an diesem Verfahren nicht beteiligten Erben gem. Anlage K 1 mit Ausnahme von Frau ....bei."
elli, das gibt für mich keinen Sinn.

Der Klägervertreter tritt dem Vergleich bei? Das gibt doch keinen Sinn?
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ellimorelli
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#18

02.10.2012, 10:09

so stehts aber drin :oops:
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rosa

#19

02.10.2012, 10:16

gibt das für dich Sinn? Mag ja sein, dass nur ICH es nicht verstehe....
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Kasimir1603
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#20

02.10.2012, 10:17

Ich glaub ja, dass gemeint ist, dass der Klägervertreter erklärt, dass die nicht am Verfahren beteiligten xy dem Vergleich beitreten. Also nicht der Klägervertreter selbst, sondern die weiteren 4 Erben. Aber is schon ne komische Formulierung :P
Ciao Kasi

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