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Re: Verweisung JA oder NEIN?

Verfasst: 01.08.2012, 12:10
von India
@ Tigerle: Dann müsste m. E. der eine Anspruch den anderen ausschließen. Scheinbar macht die Gegenseite nicht nur Schadenersatz geltend.

Re: Verweisung JA oder NEIN?

Verfasst: 01.08.2012, 12:20
von Soenny
India hat geschrieben:§ 506 ZPO Rn 5 Zöller 27. Auflage meint: "Wird der Verweisungsantrag nicht gestellt, erfolgt insoweit bei Verfahrensrüge Prozessabweisung durch Urteil des AG." Also insoweit würde ich der Verweisung zustimmen wollen.
Abweisung der Klage oder der Widerklage? Die Klage kann ja nicht dann nicht abgewiesen werden, hier wurde bereits verhandelt und ist nicht Grund für die Veweisung.

Re: Verweisung JA oder NEIN?

Verfasst: 01.08.2012, 12:24
von India
Wenn aber z. B. während oder nach der mdl. Verhandlung Widerklage erhoben wurde, kann doch das AG wegen Unzuständigkeit Klageabweisung aussprechen?!

Re: Verweisung JA oder NEIN?

Verfasst: 01.08.2012, 12:52
von Soenny
Rügt der Kläger vor der Verhandlung zur Hauptsache das Fehlen der sachlichen Zuständigkeit und (nichts ist unmöglich) beantragen weder der Kläger noch der Beklagte die Verweisung, ist die Widerklage als unzulässig abzuweisen.
Das wollte ich wissen ;)

Re: Verweisung JA oder NEIN?

Verfasst: 01.08.2012, 13:06
von India
Ahso hmm, na dann Feuer frei und stellt den Abweisungsantrag, schlimmstenfalls den Verweisungantrag :wink

Re: Verweisung JA oder NEIN?

Verfasst: 01.08.2012, 13:07
von Lämmchen
Sanny, wo hast Du das denn jetzt her? Das muss ich mir merken (und möglichst ausdrucken). :D

Re: Verweisung JA oder NEIN?

Verfasst: 01.08.2012, 13:10
von Soenny

Re: Verweisung JA oder NEIN?

Verfasst: 01.08.2012, 13:17
von Lämmchen
:thx

Re: Verweisung JA oder NEIN?

Verfasst: 01.08.2012, 13:35
von rosa
Rügt der Kläger vor der Verhandlung zur Hauptsache das Fehlen der sachlichen Zuständigkeit und
aber das ist hier doch gar nich der Fall wenn ichs richtig verstanden habe?!

Re: Verweisung JA oder NEIN?

Verfasst: 01.08.2012, 13:37
von Soenny
Darum geht es ja auch nicht, es geht um den Rest vom Satz, wobei ich das UND als ein ODER auslegen würde, weil es sonst keinen Sinn macht.