Re: Verweisung JA oder NEIN?
Verfasst: 01.08.2012, 12:10
@ Tigerle: Dann müsste m. E. der eine Anspruch den anderen ausschließen. Scheinbar macht die Gegenseite nicht nur Schadenersatz geltend.
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Abweisung der Klage oder der Widerklage? Die Klage kann ja nicht dann nicht abgewiesen werden, hier wurde bereits verhandelt und ist nicht Grund für die Veweisung.India hat geschrieben:§ 506 ZPO Rn 5 Zöller 27. Auflage meint: "Wird der Verweisungsantrag nicht gestellt, erfolgt insoweit bei Verfahrensrüge Prozessabweisung durch Urteil des AG." Also insoweit würde ich der Verweisung zustimmen wollen.
Das wollte ich wissenRügt der Kläger vor der Verhandlung zur Hauptsache das Fehlen der sachlichen Zuständigkeit und (nichts ist unmöglich) beantragen weder der Kläger noch der Beklagte die Verweisung, ist die Widerklage als unzulässig abzuweisen.
aber das ist hier doch gar nich der Fall wenn ichs richtig verstanden habe?!Rügt der Kläger vor der Verhandlung zur Hauptsache das Fehlen der sachlichen Zuständigkeit und