Seite 2 von 10

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 29.06.2012, 15:15
von Adelia
Ja bei mir steht dann auch

xy
Rechtsanwaltsfachangestellte

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 29.06.2012, 15:19
von gkutes
Je bei mir steht nicht der RA unten als Unterschrift dran, sondern mein Name mit Bezeichnung.
ja das war mir völlig klar :D
trotzdem bleibe ich dabei, dass du auf eigene Faust erstmal GAR NIX unterschreiben darfst. Alles andere muss der Boss grundsätzlich erlauben. Dann kannste mE das alles unterschreiben (was eben freigegeben wurde).

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 29.06.2012, 15:20
von misspinky1984
gkutes hat geschrieben:
Je bei mir steht nicht der RA unten als Unterschrift dran, sondern mein Name mit Bezeichnung.
ja das war mir völlig klar :D
trotzdem bleibe ich dabei, dass du auf eigene Faust erstmal GAR NIX unterschreiben darfst. Alles andere muss der Boss grundsätzlich erlauben. Dann kannste mE das alles unterschreiben (was eben freigegeben wurde).
:zustimm

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 29.06.2012, 15:34
von RA-mw
Ja das ist schon abgeklärt

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 29.06.2012, 15:40
von gkutes
stimmt, du wolltest ja auch nur wissen, wer auch welche Schriftstücke unterschreibt...

also ich unterschreib nichts selbst :mrgreen:

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 29.06.2012, 15:48
von Marri
Also ich unterschreibe die Mahnungen der Stufe 1 und 2 (ab Nr. 3 wird niedergelegt, das muss dann wieder Chef machen). Ansonsten nur Schreiben an den Mandanten wenn er nicht da ist und mich direkt bittet dieses oder jenes Schreiben zu unterschreiben, weil er es nicht mehr schafft reinzukommen es aber noch raus soll.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 29.06.2012, 15:53
von Randfichte72
Also grundsätzlich unterschreiben bei uns alles die Rechtsanwälte, das finde ich auch gut so, auch für die Mandanten! Ist ein RA nicht da, unterschreibt sein Kollege in Vertretung.
Ich unterschreibe nur, wenn mal etwas unbedingt noch raus soll, kein Anwalt da oder alle in Besprechungen sind, und das Schreiben an den Mandanten geht (Kenntnisnahme, Rückruf, Rückmeldung oder sowas).

Neulich hat die RS angerufen und wollte nochmal den Streitwertbeschluss gefaxt haben, auch gleich, also habe ich das Anschreiben ebenfalls i.A. unterschrieben.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 30.06.2012, 10:45
von Ciara
Kenntnisnahmezettel unterschreibe ich selber, das kommt aber nicht so häufig vor, da wir eigentlich alles per Mail verschicken. Ansonsten unterschreibe ich nur, wenn Chefin nicht da ist und mir sagt, dass ich das auch selber unterschreiben kann im Auftrag. Meistens lasse ich das aber auch von meinem anderen Chef unterschreiben.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 30.06.2012, 11:42
von 13
Randfichte72 hat geschrieben:Also grundsätzlich unterschreiben bei uns alles die Rechtsanwälte, das finde ich auch gut so, auch für die Mandanten! Ist ein RA nicht da, unterschreibt sein Kollege in Vertretung.
So kenne ich das auch und alles andere würde von mir auch nicht akzeptiert werden.

Re: Unterschrift leisten als RA-Fachangestellte

Verfasst: 30.06.2012, 12:08
von Tanja
13 hat geschrieben:
Randfichte72 hat geschrieben:Also grundsätzlich unterschreiben bei uns alles die Rechtsanwälte, das finde ich auch gut so, auch für die Mandanten! Ist ein RA nicht da, unterschreibt sein Kollege in Vertretung.
So kenne ich das auch und alles andere würde von mir auch nicht akzeptiert werden.
Ich kenne das auch nur so, deshalb auch mein Post von gestern mit "Definitiv nein!"