Zustellung - wie weiter?
Ich hab zwar nur die 23. Auflage, aber lies mal die §§ 177, 178, hier insbesondere Abschnitt 1 Satz 2 ZPO, Zustellung ggf. über GV § 176 ZPO. Gehe davon aus, dass das auch für das von dir genannte Schriftstück gilt.
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§ 178 ZPO geht nicht, weil die Geschäftsräume der Gesellschaft nicht gleich die Geschäftsräume ihres Geschäftsführers sind. Aber § 177 ZPO klingt vielversprechend.
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Zu diesem Thema findet sich übrigens in der NJW 2011, S. 1885 ein guter Aufsatz ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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