Schönfelder

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Bambi

#11

28.03.2007, 15:21

:zustimm Stine + Nancy

Is mir auch neu, mit dem Schöni.. Wir mussten auch nur erklären können, worauf's in dem jeweiligen Fall ankommt.

:zustimm sue232 Wegen der EL's..

Auf beck.de müsstest Du, Saya, alles finden..

L.G. Bambi :pcwink
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Curry
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#12

28.03.2007, 15:30

Was sind denn das für Fragen, wenn man so viele Gesetze braucht. Wir sind doch keine Rechtsanwälte!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#13

28.03.2007, 15:30

Das finde ich aber auch..... Wir sind Refas!
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Pepsi
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#14

28.03.2007, 15:43

EBEN und deswegen muss man das nicht alles auswendig können man muss nur wissen wos steht! ich hab die meisten sachen nachgeguckt, natürlich hatte ich ne ahnung, wie die antwort ist, aber wir mussten auch § angeben..

na dann weiß ich ja, warum ihr alles soviel schiss vor der prüfung habt, wenn ihr alles auswendig wissen müsst

Schönfelder is schon besser, weil man dann auch in Gesetzen nachgucken kann, wo man normalerweise nich guckt (was man z.B. hinten im A-Z gefunden hat)

Schönfelder gestellt hin oder her, aber unsere Schule hatte keine aktuellen und schon gar nicht mitm RVG (Prüfung Mai 2005)

und außerdem hätten mir dann die Klebezettel gefehlt, wo ich mir wichtige sachen, die ich nicht weiß "gemarkert" hab

PS: noch nichtmal Anwälte müssen Aufgaben ohne Gesetz beantworten
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Raphaela1207
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#16

28.03.2007, 15:48

Ich hätte es auch viel schlimmer ohne Gestzestexte gefunden, vor allem ohne meine ganzen Klebezettel, nicht auszudenken, so ging alles supi einfach, aber wir mussten auch wirklich die § angeben.....
Gast

#17

28.03.2007, 15:52

OK ich denke dann werde ich mir die gebundene Ausgabe wohl holen, die im April rauskommt. Danke für eure Hilfe.

Wir arbeiten übrigens in der Schule sehr sehr viel mit dem Schönfelder und er ist für unsere Prüfung auch sehr wichtig, wie ich beim Durcharbeiten der Prüfungen der letzten Jahre gemerkt habe. Also unnötiges Rumgeschleppe ist es bei uns überhaupt nicht.

Aber da scheint jedes Bundesland bzw. jeder OLG-Bezirk wieder verschieden zu sein...
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Curry
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#18

28.03.2007, 15:57

na dann weiß ich ja, warum ihr alles soviel schiss vor der prüfung habt, wenn ihr alles auswendig wissen müsst
Auswendig mussten wir das ja gar nicht wissen. Wir mussten nur in etwa unsere Rechtsansicht wiedergeben.

Wir haben zur Prüfung, wie gesagt, nur ein RVG bekommen, mehr nicht. Wir brauchten aber auch gar nicht mehr. Wir hatten eine Frage zum Arbeitsrecht, ich weiß nicht mehr wie genau die lautete, auf jeden Fall haben wir den einen §, in dem die Antwort stand, in Kopie bekommen.
Curry

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Gast

#19

28.03.2007, 16:05

Also ich muss auch sagen:

Wir haben in der Schule NIEMALS alles durchgenommen was in der Prüfung dran war.

Das ist ja auch der Knackpunkt: Man kann in 3 Jahren nie die gesamte Theorie schaffen. Man muss wissen, wie und wo man schauen muss um ein Problem zu lösen.

Unsere Tätigkeit bedeutet ja nicht nur Bänder schreiben oder Telefonate annehmen: Wir müssen die Gesetztestexte interpretieren und nicht nur auswendig lernen. So sehe ich das.

Ich kann mich überhaupt nicht damit anfreunden, dass etwas auswendig gelernt wird. Oder weiß jeder auf Anhieb was für Gebühren in der Berufungsinstanz entstehen, wenn der BerufungsKLÄGER nicht zum Termin erscheint? Oder wie berechnet man für das Verbundsverfahren die Streitwerte. Wenn ja: Dann ist sind da unnötige Kapazitäten verbraucht worden. :-)
joy1980
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#20

28.03.2007, 16:16

Also wir haben lediglich in der Abschlußprüfung die ZPO, das BGB und die BRAGO (Prüfung 2001) benötigt. Mehr war auch nicht erforderlich. Muß dazu sagen, mein Azubi hat auch nicht mehr Gesetzestexte und wird auch mit diesen in die Prüfung gehen.

Den Schönfelder haben wir für die Rechtsfachwirtprüfung benötigt.
Liebe Grüße :pcwink
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