Wie Kennzeichen vom Unfallverursachen rausbekommen?
Ich würde mich auch an die Zulassungsstelle wenden. Wenn das Fahrzeug nicht haftpflichtversichert ist, wird die HV die Zulassungsstelle informieren und das Fahrzeug wird stillgelegt.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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Und wenn das Fahrzeug schon längst abgemeldet also entsiegelt ist und der MA das nur nicht bemerkt hat?
Ich würde zügig MB beantragen oder gleich Klage erheben und fertig
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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@JSanny: Dann wird das die Zulassungsstelle doch auch mitteilen können, oder? Abklären würde ich das auf jeden Fall. Aber klar, natürlich parallel MB bzw. Klage.
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Na wie gesagt, wir warten erstmal die Frist ab. Vielleicht bekommt er ja nu doch "Muffensausen" und rückt mit den Angaben raus. Ansonsten versuchen wir´s über die Zulassungsstelle. Denke auch, dass wir mit der Begründung Auskunft bekommen.
Hinfahren und gucken geht leider nich, der wohnt ewig weit weg
Aber vielen Dank euch allen!!
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Klar können die das mitteilen, immer vorausgesetzt, das Fahrzeug war auf ihn überhaupt angemeldetlucy1510 hat geschrieben:@JSanny: Dann wird das die Zulassungsstelle doch auch mitteilen können, oder? Abklären würde ich das auf jeden Fall. Aber klar, natürlich parallel MB bzw. Klage.
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Stimmt natürlichJSanny hat geschrieben:Klar können die das mitteilen, immer vorausgesetzt, das Fahrzeug war auf ihn überhaupt angemeldetlucy1510 hat geschrieben:@JSanny: Dann wird das die Zulassungsstelle doch auch mitteilen können, oder? Abklären würde ich das auf jeden Fall. Aber klar, natürlich parallel MB bzw. Klage.
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Wir werden es erfahren, ob der Herr nur aus Böswilligkeit unserem Mandanten gebenüber seine Angaben verweigert hat, oder ob er tatsächlich was zu verbergen hat. Ich stelle da jetzt noch keine Spekulationen drüber an.
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Ich würde es auch mal bei der Zulassungsstelle versuchen. Einfach so wie normal andersherum. Und dann eben dazuschreiben, dass der Gegner sich weigert, sein Kennzeichen rauszugeben. Die Vollmacht vom M dazulegen. Normal müsste das gehen.
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Also wir handhaben es bei uns so, dass wir den Halter des gegnerischen Fahrzeuges direkt anschreiben und ihm die Schadensersatzansprüche bekannt geben, ihn in Verzug setzen und ihn bitten, unser Schreiben - soweit vorhanden - an seine KFZ-Haftpflichtversicherung weiterzuleiten. Im Normalfall funktioniert dies einwandfrei. Allerdings gab es auch schon den Fall, dass der Unfallgegner den Schaden aus eigener Tasche gezahlt hat, da er nicht höher gestuft werden wollte.
Versucht es doch mal.
Und wenn nach der Fristsetzung nichts passiert ist...... dann klagt halt
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Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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