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Re: Persönliches Erscheinen angeordnet - Mandant will/kann n

Verfasst: 16.03.2012, 10:08
von sansibar
Ich glaube, das ist wie bei allen Vollmachten: Wenn´s verlangt wird, muss man das Original vorlegen. Aber ich hatte das bisher noch nicht, den Gerichten hat immer die vorab im Schriftsatz überreichte Kopie gereicht.

Re: Persönliches Erscheinen angeordnet - Mandant will/kann n

Verfasst: 16.03.2012, 11:05
von Clarissa
:thx

Ich denke auch eine Kopie reicht aus..
Unser Manant ist derzeit nämlich beruflich ich Shanghai unterwegs. Daher wäre es natürlich am einfachsten die Vollmacht per Mail an uns zurückzusenden.
Jetzt will der RA aber unbedingt ganz genau wissen ob das ausreichend ist und wo das steht..
Sowas nerviges .. :(

Re: Persönliches Erscheinen angeordnet - Mandant will/kann n

Verfasst: 16.03.2012, 11:06
von cjdenver
nur mal so als hinweis, sitzt die partei im ausland dann ist die ladung eh wirkungslos. denn eine ladung kann nur im bundesgebiet wirkung entfalten. aber ob das oft zutrifft ist ne andere frage, wir haben's hier ab und an mal. da schaut das gericht dann auch nur dumm aus der wäsche wenn die partei nicht aus dubai anreisen wollte und das gericht meint, sie müsse aber teilnehmen :mrgreen:

Re: Persönliches Erscheinen angeordnet - Mandant will/kann n

Verfasst: 16.03.2012, 11:25
von Kanzleihund
Ups ich gehe immer allein zum Termin und habe niemals eine Vollmacht meines Mandanten dabei. Auch nicht, wenn dieser persönlich antraben muss. Naja ich kenne den Sachverhalt in der Regel aber auch besser als mein Mandant :mrgreen:

Re: Persönliches Erscheinen angeordnet - Mandant will/kann n

Verfasst: 16.03.2012, 11:40
von Clarissa
:) :) :)
Ich grins mir eins ;)

Hmm jetzt weiß ich immernoch nicht wo das steht.
Ich sag jetzt einfach man braucht kein Original der Vollmacht und dann hat sich der Lack.
.. Keine Zeit für sowas!! ;-)

Ich danke euch nochmals ganz sehr! Ihr seid wirklich immer spitze!

Re: Persönliches Erscheinen angeordnet - Mandant will/kann n

Verfasst: 25.06.2012, 10:14
von Tölpel
Hallo, ohne Euch wäre ich aufgeschmissen,

am Freitag findet ein Termin zur Güteverhandlung statt. Das persönliche Erscheinen unseres Mandanten, dem Beklagten, ist angeordnet. Der will aber um's Verrecken nicht hin. Der eine Chef sagt, passiert nichts, wenn er nicht kommt. Der andere Chef sagt, Mandant muss ärztliches Attest vorlegen. Ja, was denn nun? Gutkes hat geschrieben, dass 99% der Mandanten in solchen Fällen nicht kommen. Das hat keine Folgen?

Grüße vom Tölpel

Re: Persönliches Erscheinen angeordnet - Mandant will/kann n

Verfasst: 25.06.2012, 10:27
von samsara
Ich habe erst vor ein paar Tagen einen Beschluss erhalten, wonach die Beklagte ein Ordnungsgeld über EUR 200,00 zahlen muss. Sie war persönlich geladen und ist einfach nicht zum Termin erschienen.

Re: Persönliches Erscheinen angeordnet - Mandant will/kann n

Verfasst: 25.06.2012, 10:37
von 13
Wird die gerichtliche Anordnung ohne ausreichende Begründung nicht befolgt, gibt's Ärger, der teuer werden kann... :roll:

Re: Persönliches Erscheinen angeordnet - Mandant will/kann n

Verfasst: 25.06.2012, 10:59
von Tölpel
Ja, das ist mir schon klar, wenn es um "normale" Termin geht. Aber trifft das auch auf Termin zur Güteverhandlung zu?

:wirr

Re: Persönliches Erscheinen angeordnet - Mandant will/kann n

Verfasst: 25.06.2012, 11:00
von samsara
Hier war es ein Termin zur Güteverhandlung.