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Goldlöckchen

#11

20.01.2011, 08:57

Eben. Und weil man seit 18 Jahren in ein und derselben Kanzlei ist, interessiert es keinen mehr, ob man irgendwann mal die Prüfung gemacht hat.
Goldlöckchen

#12

20.01.2011, 09:23

So, ich hab jetzt mal unseren Personalchef dazu befragt. Er meinte, es wäre Schwachsinn, nach so vielen Jahren die Prüfung nachzuholen, weil man sich bessere Chancen bei Bewerbungen verspricht. Die 18 Jahren in der Kanzlei sprechen für sich. Es intessiert keinen Arbeitgeber mehr, ob man die Ausbildung abgeschlossen hat. Wenn man es für sich machen möchte, ist es was anderes. Es stellt sich aber dann die Frage, ob man nicht schon zu lange raus ist, um die Prüfung zu schaffen. Zeugnisse sind viel aussagefähiger.
Zuletzt geändert von Goldlöckchen am 20.01.2011, 09:47, insgesamt 1-mal geändert.
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misspinky1984
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#13

20.01.2011, 09:41

Rapunzel hat geschrieben:Eben. Und weil man seit 18 Jahren in ein und derselben Kanzlei ist, interessiert es keinen mehr, ob man irgendwann mal die Prüfung gemacht hat.
:zustimm
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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#14

20.01.2011, 09:46

Ich glaub, nach 18 Jahren ist es wirklich bald jedem potentiellen neuen Arbeitgeber egal, ob du die Prüfung abgeschlossen hast oder nicht. Mit 18 Jahren Berufserfahrung und das in der gleichen Kanzlei hast du doch wirklich genug vorzuweisen. Das Wissen muss doch da sein, sonst hätten die dich nicht so lange beschäftigt! Mach dich nicht kleiner als du bist und dein Alter ist total uninteressant.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Gina

#15

20.01.2011, 10:40

Könnte aber für die Themenstarterin erstmal eine Herausforderung zur Selbstbewusstseinsstärkung sein. Wenn sie das Prüfungsgespräch schafft, schafft sie auch Bewerbungsgespräche. ;)

Oder sie wagt sich an den Rechtsfachwirt heran - wie ich ja weiter oben schon schrieb. Dann hat sie den höheren Abschluss, aber eben einen vorweisbaren Abschluss. Man weiß eben nicht, wie potentielle Arbeitgeber ticken können. Kein Abschluss, keine Prüfung? Da können schon beim ersten Durchsehen der Unterlagen die 18 Jahre Berufserfahrung unter den Tisch fallen. Und vielleicht hat sie ja auch nur Kaffee gekocht und Akten kopiert.... Arbeitszeugnis gibt´s ja (noch) nicht. Ich gehe nur mal gedanklich durch, was sein könnte.

Es spricht doch nichts dagegen, einen der beiden möglichen Abschlüsse doch noch zu machen.
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lucy1510
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#16

20.01.2011, 10:41

LuzZi hat geschrieben:Ich glaub, nach 18 Jahren ist es wirklich bald jedem potentiellen neuen Arbeitgeber egal, ob du die Prüfung abgeschlossen hast oder nicht. Mit 18 Jahren Berufserfahrung und das in der gleichen Kanzlei hast du doch wirklich genug vorzuweisen. Das Wissen muss doch da sein, sonst hätten die dich nicht so lange beschäftigt! Mach dich nicht kleiner als du bist und dein Alter ist total uninteressant.
:good

Ich seh das genauso und ich bin noch ein paar Jährchen älter. Eine Prüfung würde ich auch nicht mehr nachholen. Du kannst nichts anderes tun, als Dich bewerben und nochmals bewerben.

Kopf hoch. Da wird sich schon etwas finden. Ich denke, das wird kein Problem werden.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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#17

20.01.2011, 10:43

Mit 18 Jahren Berufserfahrung wird man es sich getrost schenken können, die Abschlussprüfung nachzuholen. Was soll das bringen? Stell dir vor, sie schließt schlecht ab. Da ists doch besser, sich ohne zu bewerben, als nach 18 Jahren eine schlechte Note auf dem Abschlusszeugnis bzw. auf dem Brief zu haben.
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Goldlöckchen

#18

20.01.2011, 10:49

Tja, manche brauchen halt ein Stück Papier, das zeigt, dass sie eine Prüfung bestanden haben...
Gina

#19

20.01.2011, 11:55

Rapunzel hat geschrieben:Tja, manche brauchen halt ein Stück Papier, das zeigt, dass sie eine Prüfung bestanden haben...
Darum geht es nicht. Die Bemerkung ist völlig neben der Sache. 8)

Es geht darum, etwas vorlegen zu können im Falle der Bewerbung. Manch ein potentieller Arbeitgeber sucht zuerst nach Zeugnissen. Und wenn keins da ist, hält er die Unterlagen für unvollständig und guckt gar nicht mehr in den Lebenslauf und das Bewerbungsschreiben. Man weiß doch nie im Voraus, wie die Leuts ticken.

Es ist doch auch nicht schlimm, wenn man sich doch noch mal einer Prüfung unterzieht, welcher auch immer.
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#20

20.01.2011, 11:58

Gina hat geschrieben:
Rapunzel hat geschrieben:Tja, manche brauchen halt ein Stück Papier, das zeigt, dass sie eine Prüfung bestanden haben...
Darum geht es nicht. Die Bemerkung ist völlig neben der Sache. 8)
Ich sehe zwar nicht, wo die Bemerkung neben der Sache sein soll, aber wirst schon recht haben. :roll:

Es mag sein, dass viele nach dem Brief gucken, das Zeugnis ist ja nun wirklich uninteressant nach 18 Jahren Berufserfahrung. Aber wie gesagt, stell dir vor, sie besteht die Prüfung ganz knapp mit 4. Das macht doch die 18 Jahre doch schon wieder zunichte. D. h. dann soviel, wie dass sie in 18 Jahren wohl nichts gelernt hat oder vllt. nur Kaffee gekocht und Akten weggeräumt hat.
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