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Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 07.12.2010, 09:49
von lamiserable
Wir schreiben nichts, es sei denn, im vorherigen Schriftverkehr taucht der Satz auf: "blabla, für den Fall der gerichtlichen Geltendmachung wird gebeten, den Unterzeichner als PBV zu berücksichtigen, blabla." Hatten wir aber noch nicht so oft.

Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 07.12.2010, 11:06
von sze
Wir schreiben immer vorprozessualer Bevollmächtigte(r)

Re: Richtige Bezeichnung

Verfasst: 07.12.2010, 12:06
von lucy1510
Ja, ich gebe zu, Zustellungsbevollmächtigter war falsch. Ich hätte die Frage richtig lesen sollen :oops: :mrgreen: