Re: Richtige Bezeichnung
Verfasst: 07.12.2010, 09:49
Wir schreiben nichts, es sei denn, im vorherigen Schriftverkehr taucht der Satz auf: "blabla, für den Fall der gerichtlichen Geltendmachung wird gebeten, den Unterzeichner als PBV zu berücksichtigen, blabla." Hatten wir aber noch nicht so oft.