Weihnachtsgeld- was würdet Ihr tun?

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turotipse
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#11

19.11.2010, 12:50

Eben Maximum, deswegen frag ich euch ja :wink:
turotipse
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#12

19.11.2010, 12:52

ja eben Maximum, deswegen frag ich euch ja :wink:
Sonnenkind
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#13

19.11.2010, 13:21

Würde mich auch mal bei den anderen vergewissern, wie es die Jahre zuvor war. Wenn die letzten paar Jahre immer voll Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld bezahlt wurde, dann würde ich auch dazu tendieren, das gleiche zu verlangen. Hat es aber die letzten paar Jahre ziemlich geschwankt, würde ich es beim Alten belassen.
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#14

19.11.2010, 14:36

Hmm, wirklich keine leichte Entscheidung. Aber ich würde mich auch für die sichere Variante entscheiden. Wobei das wirklich doof ist, wenn es hier keine gleiche Regelung gibt für alle!

Einer ist dann immer der Doofie!
Gina

#15

19.11.2010, 15:48

In meinem alten Büro war vertraglich gar nichts vereinbart, entsprechend gab´s mal was zum Urlaub (100 bis 200 €) oder zu Weihnachten. Manchmal gab´s auch nix - und das öfter, als es etwas gab (in 14 Jahren Betriebszugehörigkeit). Und ich freue mich dieses Jahr schon wie Bolle auf mein Dezembergehalt im jetzigen Büro: Es ist vertraglich ein 13. Gehalt vereinbart. YESSSS! Ich muss nicht hoffen und bangen, ob´s was oben drauf gibt oder nicht, sondern weiß, dass es was gibt: Tolles Gefühl!

Ich würde wahrscheinlich erstmal andere Kollegen ins Vertrauen ziehen und nachfragen, wie das die Jahre so gelaufen ist und dann entscheiden.
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Lämmchen
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#16

19.11.2010, 18:51

Gina hat geschrieben: Ich würde wahrscheinlich erstmal andere Kollegen ins Vertrauen ziehen und nachfragen, wie das die Jahre so gelaufen ist und dann entscheiden.
Das hätte ich vom Gefühl her auch geantwortet. Aber in den meisten Verträgen steht drin, dass über Gehaltsfragen Stillschweigen vereinbart wird. Von daher wäre ich vorsichtig.

Ich würde wahrscheinlich die Lösung wählen, die für das gesamte Büro gilt.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Gina

#17

19.11.2010, 20:16

Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Aktenzeichen: 2 Sa 237/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.10.2009

Leitsätze: Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Schwerin, Urteil vom 2. Juli 2009, Az: 6 Ca 571/09
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sunshine24
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#18

19.11.2010, 20:50

Danke Gina, das hatte mir meine Kollegin letztens auch gesagt, dass sie das gelesen hätte. Jetzt hab ich wenigstens ein Urteil ... bei mir steht das nämlich auch in dem AV drin :mrgreen:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#19

19.11.2010, 21:01

Gina, ich glaube kaum, dass sich ausgerechnet Anwälte von so einem Urteil abschrecken lassen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#20

19.11.2010, 21:02

Das stimmt schon lämmchen, darüber hatte ich dann auch nachgedacht, aber trotzdem gut zu wissen, dass es ein Urteil drüber gibt :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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