Mindeststundengehalt, um mehr als ALG II zu haben

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Pepsi
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#11

10.10.2010, 11:58

die ARGe bezahlt hierzulande aber für eine Person bis zu 420 € für Miete, da sind die 288 wohl bißl wenig.
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LuzZi
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#12

10.10.2010, 12:25

Ist doch wohl auch eher bezogen auf die Region, aus der man kommt. In München wirst du mit Sicherheit für 288,-- € gar nichts finden, im Gegensatz zu manchen andere Städten.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Gina

#13

10.10.2010, 15:00

Das sind laut abendblatt.de die Zahlen, die das Bundarbeitsministerium zu Grunde legt für einen alleinstehenden ALG II-Empfänger. Der also vielleicht ´ne 1-Zimmer-Wohnung haben darf, maximal 2-Zimmer-Wohnung. Es heißt ja nicht, dass diese Beträge tatsächlich gezahlt werden: Wer mehr braucht für seinen angemessenen Wohnraum, bekommt mehr; andere eben weniger.

Es kann schon sein, dass die tatsächlich gezahlten Beträge auch höher sein können - je nach Ortslage.

Ich möchte nur mal zum Nachdenken und Nachrechnen anregen. Ich werde morgen mal im Büro gucken, was bei uns denn alleinstehende ALG-II-Empfänger an Wohnzuschüssen kriegen. Das kann aber ungefähr hinkommen mit den 288,00 €.

t-online.de hatte diese Zahlen auch veröffentlicht, meiner erster (verschwundener) Link führt dorthin.

Das heißt aber eben auch: Je mehr der ALG-II-Empfänger an Wohnkostenzuschüssen bekommt, umso höher sollte unser Stundensatz sein! Dass es unter ReNos Aufstocker trotz Vollzeit gibt, dürfte ja auch nicht ganz unbekannt sein. :(

Und in den 1.250,00 € brutto sind dann auch schon Freibeträge enthalten, die steuerlich zu berücksichtigen sind. Die hat ja jeder Arbeitnehmer (z.B. rund 950,00 € pro Jahr Werbungskostenpauschale).
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Kathy
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#14

11.10.2010, 00:32

Na da lieg ich mit meinen 6,75 Euro/Std mal drunter. Kind hab ich auch und zum Glück einen Mann, sonst würde ich verhungern.

Bei mir wird das Gehalt irgendwie von Jahr zu Jahr niedriger statt höher, in der ersten Kanzlei hatte ich noch über acht Euro....
MfG Kathy

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Gina

#15

11.10.2010, 10:43

Dann klär das doch mal mit deinem Chef, dass du weniger als ein ALG-II-Empfänger bekommst. :|

Ich hab hier grad mal einen alleinstehenden jungen Mann "auf´m Tisch":
Sicherung des Lebensbedarfs 359,00 € + Kosten für Unterkunft und Heizung 313,53 €. Es gibt also durchaus auch mehr, so dass sich der Stundenlohn von 7,21 € dann auch noch relativiert.

Ein anderer erhält hier für Wohnkosten einen Zuschuss von 120,00 €. Der hat eben nur ein Zimmerlein im Obdachlosenheim, hat also weniger Wohnkosten.
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