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bassai
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#11
28.09.2010, 14:45
Ich kenne mich mit den Verdienstmöglichkeiten bei Dir nicht aus - aber das ist ja schon unterste Grenze, also ich fänd es zu wenig (wenn wir von einer Vollzeitstelle sprechen).
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Novia
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#12
28.09.2010, 14:55
PinkLady hat geschrieben:
Was ich allerdings überhaupt garnicht reinschreiben würde sind die Gehaltsvorstellungen. Ich weis nicht ob es im "Westen" so üblich ist, aber bei uns macht das keiner.
Es gibt aber Anwälte, die das vorab wissen wollen. Ich würde es allerdings auch nur reinschreiben, wenn es ausdrücklich erwünscht ist.
Im Übrigen würde ich es wie Missy schreiben.
LG Novia
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bassai
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#13
28.09.2010, 17:09
Wenn ich das Ausgangsposting richtig verstehe, ist es gewünscht, dass Gehaltsvorstellungen genannt werden.
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mini-me
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#14
28.09.2010, 17:59
Bei Gehaltsangaben immer das Jahresgehalt. Und nicht das 13. vergessen