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Re: Frage zur Arbeitszeit (Vollzeit)

Verfasst: 16.08.2010, 16:54
von darkangel
Bei mir ist ebenfalls Vollzeit eine 40-Stunden-Woche.

Als ich mir beworben hatte (im Raum Frankfurt), bin ich aber auch mehrfach auf mehr Wochenstunden gestoßen. Mir wurde immer gesagt, dass das daran liege, dass auch mit Amerika korrespondiert werde und durch die Zeitverschiebung wir hier eben länger arbeiten müssten. Einmal wurde mir sogar gesagt, dass es normal wäre, wenn man erst gegen 21 Uhr aus der Kanzlei käme (als Refa). Ich hätte dann noch mindestens eine Stunde Heimfahrt gehabt....

Echt der Wahnsinn was sich die Rechtsanwälte manchmal denken!

Re: Frage zur Arbeitszeit (Vollzeit)

Verfasst: 16.08.2010, 18:22
von Gina
skugga hat geschrieben:
schneewittchen1984 hat geschrieben:Ich kenn das höchstens so, dass reguläre Arbeitszeit 40 h/Woche sind, aber mit dem Monatsbruttogehalt auch 2 h Überstunden die Woche mitvergütet sind, falls welche anfallen. Das heißt aber nicht, dass grundsätzlich 42 h/Woche gearbeitet werden MUSS.
Und selbst das halte ich für eine Frechheit. Rechnet das mal aufs Jahr um - für den Chef rechnet sich das...
Lieber nicht nachrechnen, das mindert nur unnötig das Stundengehalt. 8)


@darkangel:
Wenn man bis 21 Uhr arbeiten muss, fängt man halt später an. Wo liegt das Problem? 12 bis 21 Uhr mit Abendessenpause ist doch auch ´ne schöne Arbeitszeit.

Re: Frage zur Arbeitszeit (Vollzeit)

Verfasst: 16.08.2010, 20:54
von Lämmchen
darkangel hat geschrieben: Einmal wurde mir sogar gesagt, dass es normal wäre, wenn man erst gegen 21 Uhr aus der Kanzlei käme (als Refa). Ich hätte dann noch mindestens eine Stunde Heimfahrt gehabt....
Da ist aber wirklich was dran. Wenn man z. B. viele Mandanten in Amerika/Kanada hat, muss man schlichtweg abends noch erreichbar sein. In einigen Kanzleien gibt es aus genau diesem Grund Schichtdienste. Da wird nicht erwartet, dass man von 9 bis 21 Uhr arbeitet.

Re: Frage zur Arbeitszeit (Vollzeit)

Verfasst: 16.08.2010, 21:05
von skugga
Lämmchen hat geschrieben:In einigen Kanzleien gibt es aus genau diesem Grund Schichtdienste. Da wird nicht erwartet, dass man von 9 bis 21 Uhr arbeitet.
Eben. Gerade hier im Frankfurter Raum finden sich ziemlich oft Stellenanzeigen, in denen explizit eine Abendsekretärin gesucht wird - genau aus diesem Grund. Und dann ist das ja auch in Ordnung.

Aber augenscheinlich gehen viel zu viele RAe davon aus, dass auch ihre Angestellten die Arbeit als Open-End-Veranstaltung ansehen und einen Hang zur Selbstausbeutung haben. Hab ich ehrlich gesagt nicht. Ich bestehe doch sehr darauf, abhängig beschäftigt zu sein und meine geregelten Arbeitszeiten zu haben. Wollte ich so arbeiten wie ein Selbständiger, dann WÄRE ich selbständig... :wink:

Re: Frage zur Arbeitszeit (Vollzeit)

Verfasst: 17.08.2010, 09:23
von Gina
Gern wird auch vergessen, dass abhängig Beschäftigte arbeiten, um zu leben und nicht leben, um zu arbeiten - also auch noch ein Leben neben der Arbeit führen. Spaß an der Arbeit und notwendige Überstunden sind das eine, Ausbeutung das andere.

Re: Frage zur Arbeitszeit (Vollzeit)

Verfasst: 17.08.2010, 10:14
von Entchen23
Also wenn das einmal vorkommt, würde ich sage, dass das Zufall ist und der RA so viel zu tun hat, dass er direkt mitteilt, dass er dich so lange braucht...aber bei so vielen....das ist schon seltsam... :( Wahrscheinlich wollen sie damit ausschließen, dass du Überstunden machst und die dann vergütet haben oder abbummeln willst.... etwas anderes könnte ich mir auch nicht vorstellen.

Re: Frage zur Arbeitszeit (Vollzeit)

Verfasst: 17.08.2010, 10:38
von Gina
Schlimm genug: Ist schließlich am Arbeitszeitgesetz vorbei.

Da wird darauf gehofft, dass die potentiellen Angestellten sich damit nicht auskennen. Und wenn im Vorstellungsgespräch doch einer mal darauf hiweist, wird er /sie halt von der Bewerberliste gestrichen. So einfach ist das. Und wer den Vertrag unterschreibt und das Arbeitszeitgesetz nicht kennt, arbeitet halt die 42 - 45 Stunden pro Woche ohne zu Mucken. Bis der Körper / die Nerven / die Familie nicht mehr mitspielt. :evil:

Re: Frage zur Arbeitszeit (Vollzeit)

Verfasst: 17.08.2010, 10:43
von Trulla79
Naja aber mal ganz ehrlich, ist es nicht besser gleich mehr Stunden bezahlt zu bekommen (wenn die Bezahlung stimmt), als Überstunden machen zu müssen - Bereitschaft dazu ist doch eh meist Einstellungsvoraussetzung - ohne die bezahlt zu bekommen oder die Möglichkeit zum Abbummeln zu bekommen, weil so viel zu tun ist???
Wenn ich in einem Vorstellungsgespräch sitzen würde und es dann zu Sprache käme, dass es eine 42 oder 45 Std Woche ist, dann würde ich ganz klar fragen, ob damit Überstunden wegfallen.

Re: Frage zur Arbeitszeit (Vollzeit)

Verfasst: 17.08.2010, 12:35
von Kleine Zuckerfee
Gina hat geschrieben:Da wird darauf gehofft, dass die potentiellen Angestellten sich damit nicht auskennen. Und wenn im Vorstellungsgespräch doch einer mal darauf hiweist, wird er /sie halt von der Bewerberliste gestrichen. So einfach ist das.
Wie wahr! Als ich mir im Vorstellungsgespräch lediglich die Frage erlaubte, wie sich die 45 Stunden denn zusammensetzen, das wäre in meinen Augen doch ein bisschen viel (zumal die Bezahlung auch nicht dementsprechend war), wurde mir gleich gesagt "Sie brauchen ja hier nicht anfangen, wenn Ihnen das nicht passt.". Als ich dann allerdings tatsächlich aufgestanden bin und gesagt habe, dass ich unter diesen Voraussetzungen das auch nicht tun würde, da hätte ihr mal die Gesichter sehen müssen! :auslach Damit haben wie wohl nicht gerechnet.

Re: Frage zur Arbeitszeit (Vollzeit)

Verfasst: 22.08.2010, 19:20
von Novia
also in meinem vertrag steht sogar, dass ich verpflichtet bin, im falle des falles 10 std./woche überstunden zu machen, ohne diese bezahlt zu bekommen oder abzubummeln...
zum glück kommt es so gut wie gar nicht vor, dass ich überstunden machen muss!