Evtl. Wechsel nach Berlin, wie ist das Gehalt dort so?

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Gina

#11

02.08.2010, 14:43

Überlege dir ein Stundengehalt, das du für dich angemessen findest. Bei 5 Jahren Berufserfahrung - abhängig davon, was du bislang für Tätigkeiten erledigt hast - wären m. E. 10 €/Stunde richtig. Und dann hängt´s von der Stundenzahl ab, was Gesamtbrutto monatlich dabei rauskommt. Berechnen müsstes du wie folgt: 10 € x Anzahl der Wochenstunden x 13 Wochen : 3 Monate = Gesamtmonatsbrutto (in Umstellung meiner sich in der Signatur befindlichen Formel).

Bei 40 Stunden / Woche wären das: 10 x 40 x 13 : 3 = 1.733,33 €; gerundet: 1.750,00 €.
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Pepsi
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#12

02.08.2010, 20:06

Stundensatz kann ich nich so was mit anfangen, entscheidend ist, was "hinten raus kommt" ;-)
warum so umständlich mit den 13 Wochen etc. ?

Also jetzt hab ich ja 1.600, soviel müsstens schon mind. sein, aber 1.750 klingt natürlich besser ;-)
Warum muss das auch immer so kompliziert sein. Warum können die nicht einfach sagen, was sie zahlen und gut. Nein da macht man einen Eiertanz, überlegt sich stundenlang was und dann lehnen sie dich ab, weil du zu wenig angegeben hast und die denken du hast nichts drauf... Naja so oder so ähnlich
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advocatus diaboli
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#13

02.08.2010, 20:12

Pepsi hat geschrieben:warum so umständlich mit den 13 Wochen etc. ?
Der Monat hat rechnerisch 4 1/3 Wochen (x 3 Monate = 13 Wochen). Oder anders: 52 Wochen / 12 Monate = 4 1/3 Wochen. :wink:

Wer bei Gehaltsüberlegungen in die Falle tappt, hier mit 4 Wochen / Monat zu rechnen, verschenkt ordentlich Geld. :o
Gina

#14

02.08.2010, 20:27

Pepsi hat geschrieben:Stundensatz kann ich nich so was mit anfangen, entscheidend ist, was "hinten raus kommt" ;-)
warum so umständlich mit den 13 Wochen etc. ?

Also jetzt hab ich ja 1.600, soviel müsstens schon mind. sein, aber 1.750 klingt natürlich besser ;-)
Natürlich ist das wichtig, was hinten rauskommt. Aber man kann ja nicht einfach so drauf los irgendwelche Zahlen in den Raum werfen. Was, wenn der potentielle Chef nachfragt: Warum diesen Betrag? "Weil mir die Zahl gefällt." :? Nein: "Weil ich ein Stundenbruttogehalt in Höhe von 10,00 € bei meiner Qualifikation, meinen Berufsjahren und meiner bisherigen Tätigkeit für angemessen halte."

Oder aber du willst nur 35 Stunden/Woche arbeiten, dann musst du dein aktuelles Gehalt auch umrechnen können, damit du am Ende nicht weniger verdienst pro Stunde. Oder willste dann so Pi mal Daumen 1.300 € ansetzen? Die Formel hat ihren Hintergrund darin, dass 12 Monate nicht 48 Wochen sind (12 x 4 = 48), sondern eben 52. Und ein Monat hat meist mehr als 4 Wochen; ein Quartal mehr als 12 Wochen. Wenn man einfach sein Gehalt auf 4 Wochen umrechnen, "besch....." man sich selbst - wie des Teufels Anwalt schon schrieb.

Und immer schön in meine Signatur gucken! :mrgreen:
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Pepsi
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#15

02.08.2010, 20:42

danke für die Erklärung
aber ich finde es irgendwie albern.. wenn ich 9,50 € verdienen möchte, wären das 1.646,66 € soll ich das als Gehaltssvorstellung angeben?! Ich denke die würden mich gleich einweisen...
also mich persönlich interessiert es nicht, was ich pro Stunde verdiene, sondern was netto dabei rauskommt, daher brauche ich auch keine Stunden umzurechnen

Gab es schonmal die Frage, warum grad diese "Zahl"? Ich denke nicht, die Antwort ist doch klar... (wie du schon sagtest)

PS: Signaturen habe ich ausgeschaltet, weil sie mich nerven
Gina

#16

02.08.2010, 20:52

Pepsi hat geschrieben: aber ich finde es irgendwie albern.. wenn ich 9,50 € verdienen möchte, wären das 1.646,66 € soll ich das als Gehaltssvorstellung angeben?! Ich denke die würden mich gleich einweisen...
Nein, die würden dich nicht einweisen, die würden merken, dass du dir Gedanken gemacht hast und dass du dich auskennst. Und dass sie dich nicht über den Tisch ziehen können. Wenn so ein schräger Betrag rauskommt, wird aufgerundet auf einen glatten Betrag und fertig.

Aber solange ReNos es albern finden, Stundengehälter auszurechnen, wundere ich mich nicht, dass es Kolleginnen gibt, die weniger als 7,00 € / Stunde erhalten. Da kann jeder Anwalt mal so 1.300 € ansetzen, weil´s der Kollege drei Haustüren weiter auch zahlt und gut. Dabei wird nicht mal hinterfragt, wieviele Stunden die Fachkräfte abreißen . 1.300 - passt scho. :|

Warum wohl wird bei den Diskussionen um Mindestlöhne in einzelnen Branchen immer im Stundenbrutto gerechnet? Damit man das dann hinterher dem jeweils individuellen Arbeitsvertrag je nach vereinbarter Stundenzahl anpassen kann, aber keiner zu wenig (also unter´m Tarif) verdient. Und wir ReNos haben es auf Grund unserer Ausbildung, unseres Engagements und unserer Verantwortung ein angemessenes Stundentgehalt verdient, über das es sich nachzudenke lohnt! Immer! Das hat nichts Albernes oder Peinliches.

1.600 € sind eben nicht 1.600 €, wenn eine Kollegin Berlin dies für 35 Stunden erhält, die andere aber 40 Stunden dafür arbeiten muss oder eine andere 37 Stunden, die nächste 39,5 Stunden. Da sind die Unterschiede im Stundengehalt dann schon erheblich und eine 40-Stunden-Kraft für 1.600 € ist am Ende "billiger", als eine 35-Stunden-Kraft für 1.600 €.
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Trulla79
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#17

02.08.2010, 21:19

Also ich finde es ja mit dem Stundenbruttogehalt hoch interessant, gerade weil ich es immer falsch ausgerechnet hatte und jetzt dank Ginas (wenn es auch damals etwas unsanft rüberkam) Hinweis, weiß, wie ich es richtig berechne.
Aber müßte man dann nicht eigentlich bei Gehaltsverhandlungen oder Vorstellungsgesprächen den Stundenbruttolohn angeben, damit man auch den Überblick beim Pokern nicht verliert? Ich kann nämlich mit dieser Formel nicht mal eben schnell im Kopf was ausrechnen. :oops:
Gina

#18

02.08.2010, 21:57

Trulla79 hat geschrieben:Aber müßte man dann nicht eigentlich bei Gehaltsverhandlungen oder Vorstellungsgesprächen den Stundenbruttolohn angeben, damit man auch den Überblick beim Pokern nicht verliert? Ich kann nämlich mit dieser Formel nicht mal eben schnell im Kopf was ausrechnen. :oops:
Alle Hilfsmittel sind erlaubt und sei es ein Spickzettel. Ich hab mal einem Anwalt an den Kopf geworfen, dass ich 12 € haben wolle, der fragte nach: "Ja und was ist das bei Vollzeit?" "Was ist in Ihrem Hause Vollzeit?" (kann ja auch variieren je nach Kanzlei). Ich hatte mein Zettelchen in meiner Unterlagenmappe und konnte nachlesen. Kleine Tabelle kann nützlich sein.

Dann muss man sich halt noch dazu schreiben, was als geringstes Gebot in Frage kommt und wo man sich gegebenenfalls treffen will.
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Pepsi
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#19

03.08.2010, 12:02

also liebe Gina, man kann es auch kompliziert machen.. wen interessiert der Stundenbruttolohn? Den Chef mit Sicherheit nicht und dich auch nicht
Gina

#20

03.08.2010, 12:42

Pepsi hat geschrieben:also liebe Gina, man kann es auch kompliziert machen.. wen interessiert der Stundenbruttolohn? Den Chef mit Sicherheit nicht und dich auch nicht
Mich interessieren Stundenbruttolöhne immer!!! Und das schon seit vielen Jahren! Nur daran kann man die Angemessenheit einer Bezahlung ermitteln. Gerade weil viele Kolleginnen und Kollegen unterschiedliche Wochenstundenzahlen mit ihren Chefs vereinbaren. Man kann sich da schlecht am Gesamtbruttogehalt orientieren. Ich hatte weiter oben schon geschrieben: 1.600 € brutto können schnell zu völlig unterschiedlichen Stundenbruttogehältern führen, weil auch "Vollzeit" unterschiedlich gehandhabt wird. Die wird nämlich gemessen an der jeweiligen Kanzlei und nicht daran, dass Vollzeit 40 Stunden pro Woche sind.

Bei 40 Stunden pro Woche hast du mit 1.600 € ein Stundenbrutto von 9,23 €.

Bei 39,5 Stunden pro Woche hast du mit 1.600 € ein Stundenbrutto von 9,35 €.

Bei 37 Stunden pro Woche hast du mit 1.600 € ein Stundenbrutto von 9,98 €.

Bei 35 Stunden pro Woche hast du mit 1.600 € ein Stundenbrutto von 10,55 €.

Arbeitest du z. B. heute in einer Kanzlei, in der du 37 Stunden pro Woche als "Vollzeit" "abreißt", beziehst du ein Stundenbrutto von 9,98 €. Bei einem Wechsel in eine andere Kanzlei, wo nun 40 Stunden pro Woche verlangt werden, wirst du dich nicht mit 1.600 € Gesamtbrutto zufrieden geben - jedenfalls solltest du das nicht, der guten Ordnung halber.

Denn dein Wert sinkt nun plötzlich auf 9,23 € / Stunde. Du müsstes also korrekterweise - um dich nicht zu verschlechtern - ein Bruttogehalt von 1.729,87 € (gerundet 1.730,00 €) verlangen.

Auch wenn du nur 100,00 € brutto mehr verlangen würdest - also 1.700,00 € für 40 Stunden, statt wie vorher 1.600,00 € für 37 Stunden - würde dies deinen Wert absenken: Dein Stundengehalt würde sich auf nur noch 9,81 € beziffern. Dabei hattest du vorher 9,98 €.

Am Ende muss jeder selbst wissen, wie er seinen Wert einschätzt und woran er sein Wunschgehalt ermitteln will. Woran sonst, wenn nicht am Stundenbrutto? Daran, was die Kollegin am Schreibtisch nebenan verdient, obgleich die 10 Jahre Berufserfahrung weniger hat? Oder an der Kollegin drei Kanzleien weiter, obgleich die zwar die gleichen Berufsjahre, aber keinen Rechtsfachwirt vorweisen kann?

Und ganz wichtig wird das Stundengehalt bei einem 400-€-Job. Da kann es ganz schnell gehen, dass man 20 Stunden in der Woche vereinbart und damit zu einem Stundenbruttogehalt von schlappen 4,62 € kommt. Selbst schuld, oder? Bei einem 400-€-Job sollte man sicher sein, dass man nicht mehr als 10 Stunden pro Woche arbeiten geht, um ein Stundenbrutto von 9,23 € zu beziehen. Und dann bleibt noch so viel Zeit, einen weiteren 400-€-Job anzunehmen.
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