Krankenkassen-Beitragserhöhung 01.01.2007

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Julie
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#11

22.01.2007, 15:46

Ich bin bei der selben KK wie bluerabbit und die sind schon seit, ich glaube, 2 Jahren bei 12,6%! Ich kann mich auch nicht beschweren. Die haben nen super Service!

Die schöne Karte von der BKK hab ich auch bekommen (letzte Woche). Die erhöhen also anscheinend gar nicht.
[b]Lg, Julie[/b]
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leilani
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#12

22.01.2007, 16:27

@_nancy_
Das ist der allgemeine Beitragssatz!
Überlege auch, ob ich wechsle. Mir kommt das doch sehr viel vor.

leilani
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Curry
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#13

22.01.2007, 16:28

Das ist dann ja echt ein Unterschied. Bei welcher Krankenkasse bist du denn?
Curry

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#14

22.01.2007, 16:36

leilani, das ist ja noch gar nix.

Die KK von meinem Freund wurde von 13,5 auf 14,8 erhöht. Ich kann es nicht glauben. Ich bin so sauer. :fluch
Curry

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leilani
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#15

22.01.2007, 16:45

Bin bei der Deutschen BKK!
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#16

22.01.2007, 16:50

Wieviel Zeit hat man eigentlich nach einer Beitragserhöhung zu kündigen?
Curry

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leilani
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#17

22.01.2007, 17:11

Ich meine, dass ich irgendwo gelesen habe, bis Ende des Monats? Oder war es Ende Februar? Bin mir nicht sicher...
Ich schaue jetzt erstmal, wie das auf meiner Abrechnung ausschaut. Hab mir das gerade mal durchgerechnet. Dank einer Gehaltserhöhung ab Januar stehe ich besser da, als ich gedacht hätte. Aber unverschämt ist es trotzdem. Ich weiß auch gar nicht, ob ich so einfach kündigen "kann". Bei mir hängt da noch so eine Zusatzversicherung dran...

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tiko73

#18

22.01.2007, 18:46

Also bzgl. Kündigungsfristen/Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung hab ich bei wiso.de folgendes gefunden:
Ihre Kündigungsfrist in der GKV beträgt generell zwei Monate zum Monatsende. Gerechnet wird von dem Monat an, in dem die Kündigung erklärt wird. Das heißt: Eine Kündigung am 10. März beendet die Mitgliedschaft in der alten Kasse zum 31. Mai. Sie müssen jedoch innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung bei der neuen Kasse vorlegen. Ansonsten ist kein Wechsel möglich. Nach einem Wechsel sind Sie für 18 Monate an die neu gewählte Kasse gebunden. Ausnahme: Erhöht die Krankenkasse den Beitragssatz innerhalb dieses Zeitraums, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem die Beitragserhöhung wirksam wird, kündigen. Es gilt die allgemeine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende: Das heißt, bei einer Erhöhung des Beitragssatzes beispielsweise zum 1. Januar müssen Sie bis spätestens 28.2 Februar kündigen.
Ich werde mich da jetzt auch mal auf die Suche nach einer günstigeren Krankenkasse machen. Immerhin können da ja dann auch wieder beide Seiten (Arbeitgeber und -nehmer) einiges an Geld sparen.
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leilani
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#19

23.01.2007, 08:43

Ich hab mal nach einem Vergleich der ganzen Kassen im Netz gesucht, aber leider nichts gefunden. Hat jemand da vielleicht einen Link?

leilani
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#20

23.01.2007, 08:50

Hier findest du was, aber ob das schon aktuell ist, weiß ich nicht:

http://www.krankenkasseninfo.de/gkv-beitragssaetze.php

Eine Freundin von mir ist bei der IKK direkt, die sind konstant bei 12,0 %.
Curry

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