Hallo Zusammen,
also wir haben mit dem gg Ra (RA vom Arbeitgeber) hin und her geschrieben, ob unser Mandant an der Maßnahme teilnimmt oder nicht und hatten dann auch eine Besprechung mit der Stadt und dem Arbeitgeber wegen einer Rehabiliationsmaßnahme / Präventationsgespräch etc.
wie würdet ihr abrechnen?
2300 (Streitwert 3 Monatsgehälter) ?
irgendwie finde ich es auch nicht im RVG (BEM Verfahren) bzw. weiß nicht wozu das gehört. Ich glaube bei uns eher Arbeitsrecht....
Danke Euch
Arbeitsrecht oder Sozialrecht?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Der Antrag auf Durchführung des BEM-Verfahren nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist regelmäßig mit einem
halben Bruttomonatsentgelt zu bewerten (vgl. LArbG Nürnberg, Beschluss v. 05.02.2016 – 6 Ta 163/15).
Ich würde hier von Arbeitsrecht ausgehen.
halben Bruttomonatsentgelt zu bewerten (vgl. LArbG Nürnberg, Beschluss v. 05.02.2016 – 6 Ta 163/15).
Ich würde hier von Arbeitsrecht ausgehen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.