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Verfasst: 08.01.2010, 09:38
von advocatus diaboli
Man gerät natürlich schnell dahin, jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. Dennoch: es fangen zwei Sätze mit "ich" an, diesbezüglich wurde ich selbst schon darauf hingewiesen, daß man das tunlichst unterlassen sollte.

Verfasst: 08.01.2010, 09:39
von Micra
Hallo CheerSassi,

dein Satz gefällt mir sehr gut! Du hast vollkommen Recht mit dem "nichtsaussagend". Genau das war mein Problem mit meinem Satz.
Also du meinst ich sollte nur schreiben.....

Sehr geehrte .............,

da unser gemeinsames Vorstellungsgespräch nun schon .... Monate her ist und ich mich nach wie vor für eine Zusammenarbeit mit Ihnen interessiere, darf ich Ihnen höflichst meine Bewerbung vom ... wieder ins Gedächtnis rufen.

mfg

und das war´s ist das nicht zu kurz??

Gruß
micra

Verfasst: 08.01.2010, 09:56
von CheerSassi
Schön zu hören, dass es dir gefällt :D

Ja, etwas zu kurz find ichs so auch...

sehr geehrte .......,

zunächst wünsche ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern (nachträglich) ein gesundes und frohes neues Jahr.

Da unser gemeinsames Vorstellungsgespräch nun schon ... Monate her ist, Sie meine Unterlagen aber für eine eventuell spätere vakante Stelle in Ihrer Kanzlei behielten und ich mich nach wie vor für eine Zusammenarbeit mit Ihnen interessiere, darf ich Ihnen höflichst meine Bewerbung vom ... wieder ins Gedächtnis rufen.

mfg

Ich persönlich finde es gut, wenn man noch ein frohes neues Jahr wünscht. ich mein, schaden kanns nicht und wir sind jetzt noch nicht so lange im neuen Jahr dass es irgendwie lächerlich wäre.

Verfasst: 08.01.2010, 10:10
von Andreas
Nachfragen dort ist ja schon und gut, aber ist die Kanzlei überhaupt so groß, daß mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit von weiterem Personalbedarf auszugehen ist?
ich hate im Juni in einer Kanzlei ein Vorstellungsgespräch. Leider habe ich die Stelle nicht bekommen aber die Kanzlei wollte meine Bewerbungsunterlagen behalten, falls irgendwann einmal wieder jemand gesucht wird.
Ich persönlich würde es durchaus als lästig empfinden, in unserer recht kleinen Kanzlei von einer Bewerberin nochmals angefragt zu werden. Wenn ich als Personalverantwortlicher doch sage, ich hebe mir die Bewerbungsunterlagen für spätere Zwecke auf, dann war - sorry - :

1. die entsprechende Bewerberin leider nicht meine erste Wahl, denn die erste Wahl habe ich eingestellt,
2. das auch so gemeint, daß ich auf die Bewerberin zukomme, wenn Bedarf besteht. Ich bräuchte mir ja keine Unterlagen aufzuheben, wenn ich dann nicht zu gegebener Zeit erst mal diese Unterlagen durchzugehen gedenken würde.

Ich will ja nicht rummotzen, aber ich würde hier nicht nachfragen bzw. nur dann, wenn ich aktuell von einer freien Stelle in ebenjener Kanzlei erfahren hätte.

Verfasst: 08.01.2010, 10:48
von Micra
Hallo Andreas,

also die Kanzlei ist nicht gerade klein aber auch nicht riesengroß.

Genau das was du geschrieben hast, 1. und 2., habe ich auch gedacht, bevor ich mich dazu entschieden habe doch nachzufragen. Denn ich weiß ja auch nicht, ob die vielleicht auf eine Nachfrage warten, von wegen, wenn sie wirklich daran interessiert wäre, hier zu arbeiten oder wenn sie keine andere Stelle gefunden hat, dann hätte sie sich vielleicht nach dem Stand erkundigt.

Gruß
micra

Verfasst: 08.01.2010, 13:35
von Andreas
Du schreibst, "hätte sie sich vielleicht nach dem Stand erkundigt".

Warum sollte das jemand denken? Der Stand der Dinge war klar:

Die Kanzlei hat jemand anderen eingestellt und dich leider nicht. Der Stand der Dinge ist daher der, daß sie jemand anderen wollten. Sie haben dich daher leider abgelehnt, aber deine Unterlagen dabehalten, wenn sie erneuten Bedarf haben.

Ich für meinen Teil gehe bei dieser Sachlage davon aus, daß die Kanzlei sich auf jeden Fall melden wird, wenn sie eine freie Stelle haben, zu deren Profil du passen könntest.

(sorry übrigens, falls das hart klingt, das soll auf keinen Fall eine Wertung deiner Qualifikation sein !!)

Verfasst: 08.01.2010, 14:47
von CheerSassi
Aber vielleicht ist das Nachfragen trotzdem ne gute Idee.

Wenn ich da jetzt an meine Kanzlei denke, wir behalten auch immer paar Bewerbungsunterlagen und haben da jetzt schon 3 volle Ordner!!!! Das schaut keiner mehr durch. Selbst wenn wir jmd. suchen wird eher inseriert als mal diese Ordner durchzusehen. Die meisten hiervon haben bestimmt eh schon ne Stelle.

Warum also nicht mal nachfragen? So sehen die RAe, dass micra noch sucht und wird evtl. bei dem Ordner wieder ganz oben drauf geheftet.

Verfasst: 08.01.2010, 15:00
von tcb_w87
Denke ich auch. Andreas hat sicherlich Recht, aber vielleicht ist es ja von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich.

Versuch es doch einfach. Es ist ja keine unverschämte Handlung und es ist auch nicht so, dass du jede Woche die Leute dort nervst.

Und so bereust du dann auch nichts und hast wenigstens versucht, eine Stelle zu bekommen.

Verfasst: 11.01.2010, 09:32
von Micra
Hallo Leute,

Danke für eure aufmunternden und harten Antworten. Ich bin im Moment hin- und hergerissen. Das muss ich mir noch überlegen. Ich werde sodann berichten.

Gruß
micra

Verfasst: 11.01.2010, 15:57
von Kathrin
Hmmm.. also ich würde vermutlich eher anrufen bei der Kanzlei, da ich mir immer denke, ein Telefonanruf ist persönlicher. Vorallem bin ich beim Telefon sicher, dass ich mit der richtigen Person verbunden werde. Bei einem Brief weißt du nie, wer das in die Finger bekommt (es gibt ja Leute, die tun viel, wenn sie Angst um Ihren Job haben).

Ich würde einfach anrufen, und sagen wer ich bin, dass wir ein Bewerbungsgespräch am ... hatten und ich nach so langer Zeit nur mitteilen wollte, dass ich immernoch interesse an einer Anstellung in diesem Büro hätte.

Vorteil ist, dass du sofort die Reaktion deines Gegenübers mitbekommst und dementsprechend reagieren kannst. (Vielleicht überlegen sie ja noch, ob sie noch jemanden einstellen und du würdest genau zur richtigen zeit anfragen, dann kann man gleich einen Termin ausmachen um sich nochmal zu besprechen :p)