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Verfasst: 13.08.2009, 10:52
von Kathy
Dafür sind wir ja eigentlich auch da. Haben hier nur manchmal so Fälle, die sich extrem nach Rechtsberatung anhören und dat ist ja verboten. Deswegen das zwischenzeitliche Misstrauen.

Nicht verzagen weiterfragen :mrgreen:

Verfasst: 13.08.2009, 10:54
von schneeflocke
...und vergiß bitte nicht die ordnungsgemäße Vollmacht beizufügen.

Und überleg Dir, wie Du zustellen willst!
Über den GV evtl. ! Einschreiben/Rückschein geht auch, aber was ist, wenn der Arbeitnehmer behauptet, in dem Briefumschlag war ein Mickey Maus Heft und keine Kündigung.

Durch Boten geht auch, hinfahren und unter Zeugen in den Briefkasten werfen.

Nur mit dem Schreiben/Formulieren ist es in diesem Fall nicht getan !

LG
Schneeflocke

Verfasst: 13.08.2009, 10:54
von Soenny
vreni hat geschrieben:Ich wechsle mit Anfang des nächsten Monats in das 3. Lehrjahr und wir machen solche Sachen sehr selten. Ich habs bsp.weise noch gar nicht gemacht. Deswegen mein Beitrag, denn wenn ich meinen Chef frage gibts nur Ärger und ansonsten bin ich zZ alleine in der Kanzlei da wir erst ab September wieder eine neue Azubi bekommen die ich auch anlernen muss, auch wenn ich selbst von vielen Sachen noch keinen wirklichen Plan habe.
So viel zu meiner Verteidigung ;)
Dann gib doch bitte im Profil noch ein, daß du Azubi zu .... bist ;)

Ist alles ok, wenn du Fragen hast, immer her damit :wink:

Verfasst: 13.08.2009, 10:58
von gkutes
ja, schon gut. ich halte in zukunft wieder meinen mund.
ich hoffe nur, der RA schaut noch mal richtig drüber. Nen Azubi im zweiten Lehrjahr kann mE keine Kündigungen schreiben. Da gibt es so viel zu beachten. Die zwei Sätze von BabyBen reichen ja auch vorne und hinten nicht.

sorry, andreas - hab heute meinen OT-Tag

Verfasst: 13.08.2009, 11:01
von vreni
Bei ner Beratung da hab ich ja meinen Anwalt :wink: der machts mir (zumindest) umsonst oder sehr günstig :D
Sry, wenn ich da einen falschen Eindruck erweckt habe, ich hätte es vielleicht ein wenig anders formulieren sollen :oops:

Verfasst: 13.08.2009, 11:04
von BabyBen
@ gkutes:

Für die Kündigung reicht es wohl, denn Gründe müssen nur auf Verlangen angegeben werden. Das Beiwerk rundherum sollte jeder selbst wissen.

Ansonsten die Frist des § 626 BGB nicht verschusseln.

Verfasst: 13.08.2009, 11:06
von Soenny
ja, schon gut. ich halte in zukunft wieder meinen mund.
Hat keiner gesagt! Ich bin ja froh, wenn ihr meldet, wenn euch was komisch vorkommt, aber hier habe ich nun wirklich keine Rechtsberatung gesehen und darum ging es.

Ob ein Kündigungsschreiben einer Azubine ok ist oder nicht, muß deren Chef entscheiden, er unterschreibt schließlich.

Verfasst: 13.08.2009, 11:10
von vreni
Mein Chef schaut da auch schon nochmal drüber, so lässt der nichts raus

@schneeflocke, danke für die Tipps :)

@Jsanny, oh, hab ich das noch nicht gemacht?

Verfasst: 13.08.2009, 11:11
von gkutes
Sry, wenn ich da einen falschen Eindruck erweckt habe, ich hätte es vielleicht ein wenig anders formulieren sollen
du brauchst dich nicht entschuldigen! ICH bin ja die einzige, die das hier falsch interpretiert. Möchte nur betonen, dass man sich eine Kündigung nicht aus dem Netz ziehen kann. Damit verdienen wir ja schließlich auch unsere Brötchen =)