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Verfasst: 23.07.2009, 10:25
von lamiserable
rookie hat geschrieben:ehrlich, immer soviel? mein scheffe macht das immer rel. kurz. so in der art "in der kürze liegt die würze". aber bei uns am AG reicht das eigentlich auch. zum glück ;-)
Kommt echt aufs Gericht an...
Außerdem habe ich mir den Absatz als Textbaustein gespeichert. Ein Klick und gut is. :-D

Verfasst: 23.07.2009, 11:58
von rookie
ja, die textbausteine sind praktisch.. hab ich auch immer bei den kenntnisnahmeschreiben :-) oder eklig lange wörter :)

Re: Begründung Klageantrag zu außergerichtlichen Kosten

Verfasst: 27.08.2018, 11:06
von Bina87
Kann man den Textbaustein noch verwenden oder gibt es neuere Rechtssprechung?