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Verfasst: 27.08.2008, 15:19
von Igraine
Smilie hat geschrieben:Nur Zustimmung - dann kanns ja nur richtig sein :-)
Das dachte ich mir auch. Aber jetzt hab ich wieder was gelernt und bin einmal mehr froh, dass es dieses Forum gibt. :)

Nochmals vielen lieben Dank. :thx

Verfasst: 04.09.2008, 16:53
von Blnerin
Habe auch noch einmal eine kurze Frage. Wir müssen auch eine Einstweilige Verfügung zustellen lassen. Kann ich das mit einem GV meiner Wahl machen oder muss der für diese Person/Straße sozusagen zuständig sein?Ich kenne nämlich eine und könnte das doch eigentlich über diese machen, oder? Würde ja schneller gehen.

Verfasst: 04.09.2008, 16:55
von Katharina80
Zustellungen kannst Du eigentlich mit jedem Gerichtsvollzieher Deiner Wahl vornehmen...