Beantragung Erbschein

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Pepsi
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#11

12.05.2008, 21:23

meinste das mit dem kostenlos?
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Pepsi
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#13

12.05.2008, 23:32

das wäre mir auch nue.... manche notare in hamburg schicken Mdt kategorisch zum Nachlassgericht, weil sie damit nichts verdienen usw..
Kordu

#14

13.05.2008, 10:06

Natürlich muss man -wenn man bei Gericht den Erbschein beantragt- auch Kosten zahlen. Da hat sie sich sicherlich vertan.
Baffy
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#15

14.05.2008, 21:36

sorry, ihr habt natürlich recht - ich meinte auch nicht kostenlos sondern kostengünstiger. :cry:
wollte niemanden in die irre führen :|
Bob

#17

15.05.2008, 07:47

Weil keine Mehrwertsteuer anfällt.
Baffy
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#18

18.05.2008, 19:08

Juhu, da bin ich wieder :-) den Erbschein beim AG zu beantragen ist deshalb günstiger, wie schon von Bob erwähnt, weil keine Ust anfällt. Und ich meine auch, dass beim AG keine Dokomentenpauschale verlangt wird. (100 % sicher bin ich mir aber nicht) Der Notar aber kann diese verlagen.

Schönen Sonntag für euch alle :-)
Baffy
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#20

18.05.2008, 19:36

ich? wieso denn das? hab ich was falsch gemacht?
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