In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
-
Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
-
Kontaktdaten:
#11
12.05.2008, 21:23
meinste das mit dem kostenlos?
-
Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
-
Kontaktdaten:
#13
12.05.2008, 23:32
das wäre mir auch nue.... manche notare in hamburg schicken Mdt kategorisch zum Nachlassgericht, weil sie damit nichts verdienen usw..
-
Kordu
#14
13.05.2008, 10:06
Natürlich muss man -wenn man bei Gericht den Erbschein beantragt- auch Kosten zahlen. Da hat sie sich sicherlich vertan.
-
Baffy
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 55
- Registriert: 06.04.2008, 12:22
#15
14.05.2008, 21:36
sorry, ihr habt natürlich recht - ich meinte auch nicht kostenlos sondern kostengünstiger.
wollte niemanden in die irre führen
![Neutral :|](./images/smilies/icon_neutral.gif)
-
Baffy
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 55
- Registriert: 06.04.2008, 12:22
#18
18.05.2008, 19:08
Juhu, da bin ich wieder
den Erbschein beim AG zu beantragen ist deshalb günstiger, wie schon von Bob erwähnt, weil keine Ust anfällt. Und ich meine auch, dass beim AG keine Dokomentenpauschale verlangt wird. (100 % sicher bin ich mir aber nicht) Der Notar aber kann diese verlagen.
Schönen Sonntag für euch alle ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
-
Baffy
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 55
- Registriert: 06.04.2008, 12:22
#20
18.05.2008, 19:36
ich? wieso denn das? hab ich was falsch gemacht?