darf ich unterschreiben?

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JonesJess
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#11

27.03.2008, 10:56

Wenn Du die Anweisung von Deinen Chefs hast, diese Schreiben zu unterzeichnen, dann kannst Du das machen! Wie gesagt, Chef haftet selber, nicht Du.
In meiner Ausbildungskanzlei, mein damaliger Chef zwar schwer krank und war oft längere Zeit nicht da, haben wir viele Sachen i.A. unterschrieben, natürlich nach vorheriger Absprache mit ihm. Da ist nie eine Monierung etc. gekommen.
Klagen z.B. würde ich nicht unterschreiben; aber ZV-Aufträge an den GVZ oder Aufforderungsschreiben kannst Du unterzeichnen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Kordu

#12

27.03.2008, 11:00

Also: Ich sage auch: EBs und Mahnschreiben an Schuldner: Nein! Du darfst diese nicht unterschreiben. Der Mandant hat Deinem RA eine Vollmacht erteilt und nicht Dir. Um m.E. ein Mahnschreiben wirksam werden zu lassen (insbesondere wegen Verzug etc.), kann es daher m.E. nur von einem RA unterschrieben werden.

Kenntnisnahmezettel an Mandanten usw. stellen kein Problem dar.

Und was die Frage zu der persönlichen Haftung betrifft: Da würde ich sagen: Nein, Du haftest dann nicht persönlich.

Aber ich würde mich erst gar nicht, auf's mögliche (von mir nicht 100 % zu beurteilende) Glatteis begeben. Wär mir zu riskant.
rosa

#13

27.03.2008, 11:02

hm ok, dann muss ichs wohl liegen lassen. Klar Klagen oder so würde ich jetzt nicht unterschreiben und die EB´s, naja dann lass ich sie halt liegen. ich ruf meinen chef mal an wegen dem einen schreiben und den rest lass ich liegen, klar Kenntnisnahme und so schick ich raus
rosa

#14

27.03.2008, 11:03

achso en berufungszurückweisungsantrag, darf ich den unterschreiben? also ich mein wenn ich SOLL, gilt das dann???
Tigra
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#15

27.03.2008, 11:04

also ich würde keine mahnschreiben an schuldner/gegner und auch keine eb´s SS an AG oder Mahnbescheide, SS an GegenRA unterzeichnen, außer dein chef gibt dir hierzu eine vollmacht!!!!

Sonst unterschreibe ich bei abwesenheit beim chef eigtl. kenntnisnahme an Mdt, einwohnermeldamtsanfragen, sachstandsmitteilungen an RSV, gegner VS, Akteneinsichten.
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rosa

#16

27.03.2008, 11:11

hab meinen chef nochmal angerufen

ok also die schreiben ans gericht DARF ich gar nicht unterschreiben, also akteneinsicht und so schon aber mehr nicht, hat KEINE GÜLTIGKEIT!!

EB´s soll ich i.a. unterschreiben und mahnschreiben auch....

aber interessant, dass ich ans gericht gar nicht DARF :)
Tigra
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#17

27.03.2008, 11:16

jap, denke ich ist auch besser, obwohl ich die ebs jetzt nicht unterzeichnet hätte, ggf. hätte ich bei dem schuldner geschrieben, dass es maschinell ist und auch ohne u-schrift gültig ist?!
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#18

27.03.2008, 11:17

Immi hat geschrieben:hab meinen chef nochmal angerufen

ok also die schreiben ans gericht DARF ich gar nicht unterschreiben, also akteneinsicht und so schon aber mehr nicht, hat KEINE GÜLTIGKEIT!!

EB´s soll ich i.a. unterschreiben und mahnschreiben auch....

aber interessant, dass ich ans gericht gar nicht DARF :)
Zumindest hat Deine Unterschrift bei den Gerichten mit Anwaltszwang keine Gültigkeit. Bei den anderen ginge es vielleicht, hätte aber möglicherweise Auswirkungen auf die entstehenden Gebühren.

Nicht, dass ich jetzt Schreiben an Gerichte unterzeichnen würde.... da sollen mal schön die Anwälte selber machen. Irgendwas müssen die ja auch tun :D

Aber theoretisch gesehen könnte mich mein Chef auch zu einem Termin zum Amtsgericht als Vertreter schicken. Er würde dann halt nur keine Gebühr dafür verdienen.
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#19

27.03.2008, 11:24

Ich glaube in Ausnahmefällen kannst du auch Schreiben ans Gericht unterschreiben wie z. B. Fristverlängerung. Das hab ich in meiner alten Kanzlei ab und zu gemacht. Ich hatte nur in einer 1-Anwalt-Kanzlei gearbeitet und wenn mein Chef dann krank wurde und seinen Hintern nicht in die Kanzlei schleppen konnte, sollte ich das dann unterschreiben. Die Gerichte haben bis nichts beanstandet.

Aber sonst würde ich ans Gericht aus nichts unterschreiben.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Kordu

#20

27.03.2008, 11:37

Immi hat geschrieben:ok also die schreiben ans gericht DARF ich gar nicht unterschreiben, also akteneinsicht und so schon aber mehr nicht, hat KEINE GÜLTIGKEIT!!

EB´s soll ich i.a. unterschreiben
Find ich aber unlogisch! Schreiben ans Gericht darfst Du nicht unterschreiben (stimme ich übrigens zu), aber EB's sollst Du unterschreiben? Das ist doch ein Widerspruch in sich! Empfangsbekenntnisse gehen doch auch ans Gericht!
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