Problematischer Verkehrsunfall

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samara
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#11

28.02.2008, 15:14

dann doch direkt Zahlungsklage? Der MA hat eine Vollkaskoversicherung. Wäre es nicht "sicherer" diese in Anspruch zu nehmen?
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Kichererbse
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#12

28.02.2008, 15:16

Wenn du die in Anspruch nimmst, dann kannst du nur noch den Höherstufungsschaden gerichtlich geltend machen, es sei denn ihr vertretet noch die Vollkasko, dann halt alles aber im Namen der Vollkasko.
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