Wie zeitnah rechnet ihr Gebühren ab?

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Kimmy

#11

05.02.2008, 18:23

Das darf auch gar nicht beanstandet werden, weil der RA gem. § 9 RVG einen Vorschuss anfordern darf. Nachdem dies gesetzlich so geregelt ist, wehren sich ausnahmsweise nicht mal die RSV'n dagegen ;-)
tiko73

#12

06.02.2008, 17:43

:zustimm
Wenn wir eine Deckungsanfrage bei der RSV starten, bekommen die normalerweise auch direkt ne erste Rechnung von uns. Wenn die dann Deckungszusage erteilen, zahlen sie in der Regel auch den Vorschuss direkt.

Man muss halt schauen, dass Geld reinkommt - und das vor allen Dingen auch regelmäßig.
RenoNRW
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#13

07.02.2008, 17:55

also bei uns oder eher gesagt ist das bei mir so, dass ich vorschüsse in strafsachen anforderere da hier meist ziemlich hohe gebühren entstehen (zumindest bei wahl und wenig aussicht auf erfolg). Ansnsten mache ich es so das ich bevr ich klage erhebe zumindest die 2300 und 7002 zzgl alles bisher enstanden auslagen und natürlich gk anfordere und dem mdt ( natürlich nicht bei den gute) sage das ich ohne diesen Vrschuss der ja nach gewinn ausgeurteilt wird nicht weiter machen als klage erheben kann. DAs haben mein chef und ich s entwickelt und ich kann nicht meckern. Wenn ein Mdt sich halt nicht drum kümmert das er die rechung der gk rechtzeitig bezahlt oder entprechend wichtige unterlagen reinreicht dann bleibt die sache liegen PUNKT und da bin ich meinem chef echt dankabr für. Ansonsten stimme ich dem allem zu die zahlungsmoral ist wirklich unter aller ***
Tut das, was ich auch tun würde :-)
Sam29

#14

07.02.2008, 19:17

Ich habe zunächst nur den Eingangsthread gelesen. Also ich stelle mit dem ersten tätig werden eine Vorschussrechnung, stellen Auslagen sofort in Rechnung und nach Abschluss des Verfahrens, fertige ich unverzüglich eine Endabrechnung.

So auch bei RSV, PKH und alles andere.


Paßt ja auch, man schickt das Schreiben zur Kenntnisnahme und heftet gleich seine Rechnung mit bei :D
Susanne3003
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#15

07.02.2008, 19:54

Wir rechnen nach Möglichkeit immer erst nach Abschluß der Angelegenheit komplett ab, bzw. wenn sich die ersten ERfolge zeigen.

GK lassen wir generell vom Mandanten selbst bezahlen mit der Bitte um Zahlungsnachweis, so daß ich es auch unter kontrolle habe und zur Not nochmal nachfragen kann.

Ansonsten muß ich sagen, (wir wundern uns selber) haben unsere Mandanten eine sehr gute Zahlungsmoral. In den 3 Jahren, die ich jetzt in der Kanzlei bin, mußten wir erst zweimal einen MB wegen unserer Forderung rausjagen.
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