Hallo,
ich hatte jetzt nur kurz Zeit, dass hier alles zu überfliegen. Ich habe aber den Petitionslink (aus einem anderen Thread) und das Schreiben an die Frau von meinem Chef gegeben, die ist Vorsitzende des Reno-Vereins hier. Ich hoffe, sie kann das noch ein bißchen weiter verbreiten.
RAK Düsseldorf zu Einsteigsgehältern
[img]http://bestsmileys.com/office1/6.gif[/img]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
Die RA-Kammer Saarbrücken hat absolut recht - auch viele Anwälte gehen zu Sklavenlöhnen arbeiten, und nicht nur angestellte Anwälte.
Und auch wenn wir "Lohnzurückhaltung" üben -> das ist wohl das, was die RAK SB sagen will - dann kann es doch nicht angehen, daß gesagt wird, wir müßten uns nun mal der Marktlage anpassen.
Wenn auf dem Markt auch hinsichtlich der Entlohnung / dem Verdienst mancher Rechtsanwälte etwas nicht stimmt und diese kaum überlebensfähige Einkünfte erzielen, sollte dann nicht eine RAK hier ansetzen und für Änderungen sorgen ?
Das RVG hat wohl doch nicht so geholfen, wie vorher von manchen "groß getönt" ?
Und auch wenn wir "Lohnzurückhaltung" üben -> das ist wohl das, was die RAK SB sagen will - dann kann es doch nicht angehen, daß gesagt wird, wir müßten uns nun mal der Marktlage anpassen.
Wenn auf dem Markt auch hinsichtlich der Entlohnung / dem Verdienst mancher Rechtsanwälte etwas nicht stimmt und diese kaum überlebensfähige Einkünfte erzielen, sollte dann nicht eine RAK hier ansetzen und für Änderungen sorgen ?
Das RVG hat wohl doch nicht so geholfen, wie vorher von manchen "groß getönt" ?
Es war so klar, dass solche Reaktionen der Kammern kommen würden. Es sind doch alles Anwälte und „eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus“, wie es so schön heißt. Dabei kann man der RAK Düsseldorf keinen Vorwurf machen, aber was da aus Saarbrücken kommt, ist echt übel.
Aha. Das sehe ich aber anders, genau wie Andreas schon geschrieben hat. Da legen sich wohl eher ein paar Leute den § 26 so aus, wie sie ihn gerne hätten. Wenn ich sowas lese, könnte ich echt…
Nach dem Regelungsgehalt sind deshalb die Mitarbeiter, die weder Rechtsanwälte, noch Auszubildende noch mit einer Rechtsberatungsbefugnis ausgestattet sind, insoweit nicht erwähnt, so dass § 26 Abs. 2 BORA auf Rechtsanwaltsfachangestellte, die keine Rechtsberatungserlaubnis haben, nicht anwendbar ist.
Aha. Das sehe ich aber anders, genau wie Andreas schon geschrieben hat. Da legen sich wohl eher ein paar Leute den § 26 so aus, wie sie ihn gerne hätten. Wenn ich sowas lese, könnte ich echt…
Ja, wie gut, dass es solche Anwälte gibt, die man „vorschieben“ kann; gäbe es sie nicht, würde ihnen eine andere Ausrede einfallen. Und was ist mit den Kanzleien, die satte Umsätze machen? Die können sich also auch auf der Ausrede ausruhen, dass es anderswo Anwälte gibt, die wenig verdienen und mit dieser Begründung weiterhin Hungerlöhne zahlen, ganz egal, wie gut es der Kanzlei geht. Und dann heißt es, solche Gehälter seien „berufsüblich“.Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass selbstständige Rechtsanwälte in einigen Bundesländern weniger als 1.500,00 € pro Monat nach Abzug der Kosten als Gewinn verbuchen können.
[i]''Wissen Sie, warum Anwälte als geldgeile Blutsauger und Kotzbrocken verschrien sind? - Weil es stimmt.'' ;-) (Erin Brockovich) [/i]
Oder, wie sie ihn sich wünschen würden - ist jedenfalls meine Meinung.Glüxkind hat geschrieben:Da legen sich wohl eher ein paar Leute den § 26 so aus, wie sie ihn gerne hätten.
Obwohl, ist ja eh das gleiche...
Lass mich raten: Die RA-Kammer Mecklenburg-Vorpommern hat selbstredend nicht reagiert?
Sehr interessant dein "Wirken", leider auch irgendwie deprimierend...
Sehr interessant dein "Wirken", leider auch irgendwie deprimierend...
Da müßte ich nachsehen, habe ich auf einem anderen Rechner. Dummerweise sind mir ein Haufen emails von allen möglichen Absendern flöten gegangen, als mein Rechner kürzlich gemeint hat, nach einer Neuinstallation zu schreien - und ich habe nur ein Teil-Backup.
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Gleichermaßen erschreckend, wie aber wohl leider auch erwartet gewesen.
Wir betrachten nun die Rechtsanwaltskammern, die sich - nun man sollte ihnen zu Gute halten, dass sie damit nur das ausführen, was ihrem Berufsstand nur zu häufig nachgesagt wird - den Kopf aus der Schlinge zu entziehen versuchen.
De facto und de iure darf dem kurz die aktuelle Fassung des § 26 Abs. 2 BORA entgegengehalten werden:
[quote](2) Der Rechtsanwalt darf andere Mitarbeiter und Auszubildende nicht zu unangemessenen Bedingungen beschäftigen.[/b]
Wenn ich eine Analogie zu Absatz 1 nach eigenen Ausführungen nicht bilden kann, so dann insbesondere auch die nicht, dass Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechtsberatungsbefugnis zu betrachten ist. Also trifft der Gesetzeslaut entweder zu oder ist überarbeitungswürdig. Beides kein Problem der Fachangestellten, was ich unbedingt an dieser Stelle besonders hervorheben möchte.
Eigentlich war es ja absehbar, dass die RAKn nicht dazu bewegen zu waren, gültige und nach vorigen Staten rechtsverbindliche Auskünfte zu erteilen.
Es ist in diesem Zusammenhang zumindest begrüßenswert, dass die Damen und Herren aus Düsseldorf sich zumindest dazu bereit zeigen, konkretere Zahlen zu nennen...
Insgesamt kann man aber nur dazu sagen: und
Wir betrachten nun die Rechtsanwaltskammern, die sich - nun man sollte ihnen zu Gute halten, dass sie damit nur das ausführen, was ihrem Berufsstand nur zu häufig nachgesagt wird - den Kopf aus der Schlinge zu entziehen versuchen.
De facto und de iure darf dem kurz die aktuelle Fassung des § 26 Abs. 2 BORA entgegengehalten werden:
[quote](2) Der Rechtsanwalt darf andere Mitarbeiter und Auszubildende nicht zu unangemessenen Bedingungen beschäftigen.[/b]
Wenn ich eine Analogie zu Absatz 1 nach eigenen Ausführungen nicht bilden kann, so dann insbesondere auch die nicht, dass Absatz 2 in Verbindung mit einer Rechtsberatungsbefugnis zu betrachten ist. Also trifft der Gesetzeslaut entweder zu oder ist überarbeitungswürdig. Beides kein Problem der Fachangestellten, was ich unbedingt an dieser Stelle besonders hervorheben möchte.
Eigentlich war es ja absehbar, dass die RAKn nicht dazu bewegen zu waren, gültige und nach vorigen Staten rechtsverbindliche Auskünfte zu erteilen.
Es ist in diesem Zusammenhang zumindest begrüßenswert, dass die Damen und Herren aus Düsseldorf sich zumindest dazu bereit zeigen, konkretere Zahlen zu nennen...
Insgesamt kann man aber nur dazu sagen: und
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Hmm was hat den RAK Hamm dazu gesagt oder gibt es von dort keine Stellungnahme.
Das sich die RAK´s hier fadenscheinige Ausreden einfallen lassen ist doch eigentlich klar oder?
Genau deshalb gibt es ja auch für uns keinen Tarifvertrag. Dafür sind Anwälte einfach zu "schlau". Und deshalb tun sich auch die Politker so schwer mit dem Mindestlohn, klar gibt es auch viele Lobbys, die dagegen sind, aber hey die meisten Politiker sind doch Anwälte..leider....
Das sich die RAK´s hier fadenscheinige Ausreden einfallen lassen ist doch eigentlich klar oder?
Genau deshalb gibt es ja auch für uns keinen Tarifvertrag. Dafür sind Anwälte einfach zu "schlau". Und deshalb tun sich auch die Politker so schwer mit dem Mindestlohn, klar gibt es auch viele Lobbys, die dagegen sind, aber hey die meisten Politiker sind doch Anwälte..leider....