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Verfasst: 08.11.2007, 09:40
von Zauberdrops
ich würds einfach machen und die anschrift der haftpflichtversicherung nehmen. die wird doch bestimmt mitverklagt...?

Verfasst: 08.11.2007, 10:17
von immer
Wo man letztendlich klagt, sollte aus praktischen Erwägungen entschieden werden: Zu welchem Gericht kann man noch selber fahren, hat man bei einem der in Frage kommenden Gerichte evtl. schon einen Korrespondenzanwalt, ist damit zu rechnen, dass das persönliche Erscheinen des Mandanten angeordnet wird...


@ Pepsi: "Arbeitshilfen für die Schadensregulierung" ist ein Buch von Hans Buschbell, erschienen im DAV-Verlag.

http://www.amazon.de/Arbeitshilfen-f%C3 ... 969&sr=8-3
Ist allerdings momentan vergriffen, wie ich gerade gesehen habe.