Wie Haftpflicht für rotes Kennzeichen ermitteln

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PeeDee
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#1

30.07.2010, 09:19

Beim GdV geht's nicht.
Der Unfall wurde leider nicht polizeilich aufgenommen :roll: ich hab nur den Namen und die Daten des roten Kennzeichens.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


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Liesel
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#2

30.07.2010, 09:23

Hast du es schon mal über die Zulassungsstelle probiert?

Wenn das nicht funktioniert, würde ich den Halter direkt anschreiben.
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PeeDee
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#3

30.07.2010, 09:26

Hat der GdV gemacht, grad kam die Nachricht von der Zulassungsstelle, dass mit dem Kennzeichen (wohl) nix zugelassen ist :roll:
Anschreiben geht nicht, ich habe nur den Namen vom Fahrer, keine Anschrift, kein Ort, nix und es ist kein seltener Name.
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n.n.
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#4

30.07.2010, 15:30

Hast du es schon mal über den Zentralruf der Autoversicherer versucht?

Wenn ja und die auch nichts mit dem roten Kennzeichen anfangen können, dann bleibt nur die Anzeige bei der Polizei mit Kennzeichen, Namen und was du sonst so hast... und dann heißt es abwarten. :?

LG
n.n.
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Pepples
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#5

30.07.2010, 15:38

GdV ist der Zentralruf :wink:
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rosa

#6

31.07.2010, 14:10

PeeDee hat geschrieben:Hat der GdV gemacht, grad kam die Nachricht von der Zulassungsstelle, dass mit dem Kennzeichen (wohl) nix zugelassen ist :roll:
Anschreiben geht nicht, ich habe nur den Namen vom Fahrer, keine Anschrift, kein Ort, nix und es ist kein seltener Name.
ja das is richtig, dass auf das Kennzeichen kein Fahrzeug zugelassen ist, darfste ja auf jedes Fahrzeug schrauben, aber du bekommst von der Zulassungsstelle die Firma / Namen auf wen das Schild zugelassen ist, mit vollständiger Anschrift
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