Sehen wir ja alle ähnlich, aber wenn es keine Kleidervorschriften gibt und offene Schuhe (siehe Kollegin) erlaubt sind, und es sich bei Clogs (ich kenn nur diese Schweden-Clogs, ) nicht um welche mit Luftlöchern handelt, wie man sie als Kind trug, dann ist es ein Schuh wie jeder andere, den man sicherlich "edel" kombinieren kann. Ich könnte es nicht tragen, by the waylikema31 hat geschrieben:Mal ehrlich: Findest Du nicht, dass Du etwas übertreibst?
Musste denn gleich eine Anfrage bei der BGN sein? Ist ja schön zu wissen, dass Clogs nicht verboten sind und vielleicht kannst Du diese Info mal brauchen. Aber warum hast Du denn Deinem Chef nicht gesagt, dass er mit Dir reden könnte und Du es ja sogar verstehen könntest, wenn er Clogs nicht mag, aber die Unfallgefahr bei Pumps an sich genauso hoch ist???
Also wenn Du mir jetzt mit dem Schreiben der BGN kommen würdest, wäre ich als Chef ganz schön sauer.
By the way: Ich finde Clogs jetzt auch nicht unbedingt bürotauglich, FlipFlops übrigens auch nicht, würde sie aber dulden und die ReFas halt bitten, ein 2. Paar Ersatschuhe dabei zu haben, falls (wichtige) Mandanten kommen. An Tagen, an denen keine geplanten Termine anstehen, ist es ja egal.
Und zu der BGN: Ich kenne Anwälte, die haben immer Recht, ähnlich wie Lehrer. Sie werfen Dir etwas an den Kopf und damit basta. Wenn man dann seinem Chef wissend entgegentreten möchte, daß es eben kein Verbot - wie ja von ihm behauptet -gibt, finde ich so ein Schreiben der BGN ganz gut. Ansonsten bürstet der RA Dich runter, wenn er es auch nicht böse meint. Ich denke mal, daß es eine allgemeine Frage war und der Chef nicht denunziert wurde.
Aber im Prinzip finde ich ein ordentliches Erscheinungsbild in der Kanzlei auch besser, gehe jedoch nicht davon aus, daß "Berufskollegen" schlecht angezogen sein können. Frage mich aber auch gerade, ob ein unklimatisiertes Büro körperbedeckende Kleidervorschriften machen darf??? Haben inzwischen 29 Grad in der Bude...