Betreuungsgericht - Auskunft über Betreute?

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Summerof77
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#1

30.06.2010, 11:15

Hallo, hab heute irgendwie nur Mist aufm Tisch :shock:

Ein Schuldner steht wohl unter Betreuung, der angebliche Betreuer läßt alle Post ungeöffnet zurückgehen, der Betreute bzw. die Klinik in der er sich befindet, auch. Habe jetzt einfach mal bei unserem Betreuungsgericht angerufen und nachgefragt. Diese verwies mich an ein weiteres Gericht, an das das Verfahren abgegeben wurde. Dort will man mir telefonisch aber keine Auskunft geben. Hab jetzt einfach mal mein rechtliches Interesse schriftlich dargelegt und um Mitteilung gebeten, wer der Betreuer ist. Macht man das so? :roll:

Summerli
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Soenny
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#2

30.06.2010, 13:12

Meiner Meinung nach die einzig richtige Lösung ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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LuzZi
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#3

30.06.2010, 15:44

Hätte ich auch so gemacht. Wird schon schief gehen ;)
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Kasimir1603
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#4

30.06.2010, 15:48

Hätte ich ebenso gemacht.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Summerof77
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#5

05.07.2010, 10:21

:thx
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Summerof77
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#6

16.07.2010, 08:15

Bevor ich einen neuen Thread eröffne, knüpfe ich hier wieder an:

Ich habe jetzt meine Info vom Betreuungsgericht erhalten. Ich hatte auch Recht, es ist der Sohn. Diesem habe ich jetzt als Vertreter des Betreuten ein anwaltliches Mahnschreiben übersandt. Daraufhin habe ich gestern einen Anruf von diesem erhalten. Er hat mich wüst beschimpft und mir Gewalt angedroht. Ich bin da nicht weiter drauf eingegangen, war höflich und habe nach einem ganz bestimmten Wort einfach aufgelegt (...polier ich Dir die Fresse...). Er versteht einfach nicht, warum er diese Kosten bezahlen soll, er hat doch nichts bestellt, das müsse doch das Pflegeheim bezahlen, die haben ja die Medikamente abgeholt und seinem Vater verabreicht. Ich habe wirklich mit den einfachsten Beispielen noch nett versucht, ihm das zu verdeutlichen, aber hatte keinen Erfolg. Was soll ich jetzt tun? Einfach Mahnbescheid beantragen? Mich irgendwie ans Betreuungsgericht wenden? Polizeischutz anfordern??? :mrgreen: Ich ärgere mich hier über eine Forderung, die unter 100 € liegt, wohlgemerkt...
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LuzZi
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#7

16.07.2010, 08:56

Mahnbescheid und ab dafür. Obwohl, du kannst wohl davon ausgehen, dass er Widerspruch erhebt, vllt. wäre eine Klage besser. Allerdings ist das ja auch teurer, so dass ich es erst einmal mit dem MB versuchen würde.

Allein schon aus dem Grunde, dass er so frech und schon beleidigend am Telefon war, würde ich die Forderung mit allen Mitteln eintreiben wollen. Hat jemand bei dem Telefonat zugehört? Würde ihn anzeigen!
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Summerof77
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#8

16.07.2010, 09:16

Ich will dem ja nichts böses, er mir schon... :shock: Aber in meinen Augen nimmt der doch seine Betreuungstätigkeit gar nicht richtig wahr. Und der Mahnbescheid geht doch dann zu Lasten des Betreuten, der dann höhere Kosten zu tragen hat. NAja, werd wohl auch einfach den MB rausschicken, wenn sich da nichts tut. Bin gewappnet! :mrgreen: :stecken :thx
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#9

16.07.2010, 10:11

Ich würde beim Amtsgericht für den Betreuer einen Antrag auf Betreuung stellen, da er wohl seine Aufgaben nicht wirklich kennt... :mrgreen: kennt :mrgreen:
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skugga
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#10

16.07.2010, 11:12

Mach den MB und setze das Betreuungsgericht von dem Vorfall in Kenntnis (möglichst ausführlich) mit der Anregung, einen Betreuerwechsel zu prüfen. Manchmal denk ich echt, es gibt nix schlimmeres, als planlose ehrenamtliche Betreuer, am besten noch aus der Verwandtschaft... :roll:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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