ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Ich habe Freitag eine Sache auf dem Tisch gehabt, in welcher ich eine Kostenquotelung überprüfen soll.
Chefin schreibt an den Mdten. Es geht um ein Vergleich, der abgeschlossen werden soll, wenn eine Kostenquotelung möglich ist.
Ursprüngliche Klageforderung 146.002,37 €, diese soll der Kläger zurücknehmen und die Beklagten (2 Personen) sollen 25.000,00 € zahlen.
Jetzt soll ich ihr Ergebnis der Kostentragung überprüfen. Sie kommt auf 5/6 zu Lasten des Klägers und 1/6 zu Lasten der Beklagten zu 1. und 2.
Ist das richtig? Ich weiß nicht, wie ich dieses überprüfen soll. Ich musste bisher eine Kostenquotelung nicht prüfen. Ich möchte der Chefin nicht unbedingt sagen müssen, das ich nicht weiß wie man das berechnet.
Es wäre schön, wenn mir vielleicht heute noch jemand helfen kann. Ich danke Euch.
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)