Elternzeit

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ellimorelli
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#1

06.07.2010, 10:32

Hey,

ich brauch mal ein paar Meinungen. :)

Ich werde Anfang Oktober diesen Jahres mein Kind bekommen und hatte vorerst vor, nur ein halbes jahr in elternzeit zu gehen. Es war dann eigentlich geplant, dass mein Freund (bald Mann, wir heiraten noch diesen Monat) anschließend auch ein halbes Jahr Elternzeit in Anspruch nimmt. Nun ist es leider so, dass sich bei meinem Freund zum Ende des Jahres hin eine große Veränderung im Betrieb angekündigt hat, so dass man nicht weis, wie es finanziell bei ihm weitergeht und es fast besser wäre, wenn er nicht das 2. halbe Jahr Elternzeit nimmt.

Ich bin mir nun aber unsicher, ob ich nicht doch ein ganzes Jahr zu Hause bleibe. Allerdings ist es so, dass ich hier in der Kanzlei als einzigste Angestellte für zwei Anwälte arbeite. Ich hab daher irgendwie Angst, dass ich meinen Job, der mir sehr gut gefällt, verliere. Für das halbe Jahr wollte auch nur einer der beiden RA´s eine Vertretung. Der andere war der Meinung, dass wäre zu kostspielig. Nun hatten sie sich, davon gehe ich jedenfalls aus, geeinigt, dass niemand neues für das halbe Jahr eingestellt wird. Wenn ich nun nach z. B. einem viertel Jahr Elternzeit ankündige, noch ein weiteres halbes Jahr ranzuhängen, befürchte ich, dass sie erstens sehr sauer auf mich sind und zweitesn ich gekündigt werde, was echt schlimm wäre. Dazu kommt auch, dass mein Elterngeld nicht sehr hoch ausfällt.

Wir würdet ihr vorgehen/ handeln?
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romex
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#2

06.07.2010, 10:38

Ich würde ein Jahr Elternzeit beantragen und fertig. Aufteilen könnt Ihr das untereinander immer noch!

Und Deinen Chefs würde ich gleich reinen Wein einschenken und die sollten sich dann eine ReNo befristet für ein Jahr holen . Du solltest denen auf jeden Fall klar machen, dass Du auf jeden FALL wiederkommst und am liebsten gleich nach einem halben Jahr... aber wenn das eben nicht geht, dann bist Du eben nach Ablauf eines Jahres wieder da!
Liebe Grüße,
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Leana

#3

06.07.2010, 10:38

Wie wärs wenn du vorab mit deinen Chefs über die Situation sprichst? Vielleicht haben sie ja Verständnis, dass du eventuell ein Jahr in Elternzeit gehst.

Ich würde nicht erst das halbe Jahr abwarten und dann den Chefs sagen, dass du doch noch ein halbes Jahr dranhängen musst. Besser ist es, so etwas immer im Vorfeld zu klären, dann können sich die Chefs auf die Situation einstellen und suchen dann vielleicht doch nach einer Vertretung.

Ich wünsch dir auf jeden Fall alles Gute für die Geburt und eine schöne Hochzeit :D
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Kasimir1603
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#4

06.07.2010, 10:39

Du kannst nicht nach einem viertel Jahr Elternzeit sagen, dass Du noch ein halbes Jahr länger in Elternzeit bleiben willst. Du musst vor Antritt der Elternzeit bereits mitgeteilt haben, dass Du so und so lange in Elternzeit gehen willst.

Elternzeit ist spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber zu verlangen (Ausnahme nur bei dringenden Gründen!). Möchte eine junge Mutter unmittelbar im Anschluss an die Mutterschutzfrist in Elternzeit gehen, also spätestens eine Woche (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten: fünf Wochen) nach der Geburt.
Dabei ist zu erklären, wie lange die Elternzeit innerhalb der kommenden 2 Jahre genommen werden wird. Das dritte Jahr kann später festgelegt werden. Diese Erklärung ist bindend!

Die Anmeldung der Elternzeit sollte man sich vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen.
Überlegungen:

* Elternzeit nur für 2 Jahre anmelden, um das dritte Jahr (Zustimmung des Arbeitgebers ist Voraussetzung) flexibel halten zu können.
* Wird Elternzeit nur für das erste Lebensjahr beantragt, kann der Arbeitgeber folgern, dass auf Elternzeit im zweiten Lebensjahr verzichtet wird. Eine "Verlängerung" ist in diesem Fall nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
* Wird das dritte Jahr (oder einige Monate hiervon) direkt im Anschluss an die ersten zwei Jahre genommen, also die Elternzeit "verlängert", ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht erforderlich (Voraussetzung: die "7-Wochen-Antragsfrist" wurde eingehalten). Der "verlängerte" Zeitraum zählt nicht als neuer Zeitabschnitt.
* Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt während der Elternzeit Teilzeit arbeiten, vermerken Sie dies bei der Anmeldung der Elternzeit. So können Sie evtl. vermeiden, dass Ihr Arbeitgeber zwischenzeitlich eine Ersatzkraft einstellt und Ihr Teilzeitwunsch dann aus "betrieblichen Gründen" abgelehnt wird.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
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ellimorelli
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#5

06.07.2010, 10:42

Vllt. mach ich es auch so, dass ich ein ganzes Jahr in Elternzeit gehe und nebenbei für paar Stunden arbeite. Allerdings müsste ich das nochmal durchrechnen, denn das Einkommen würde ja zum Elterngeld angerechnet werden.

Trotzdem bin ich mir unsicher, da beide Frauen meiner Chefs auch nur ein halbes Jahr zu Hause geblieben sind und es von meinen Chefs so klang, als würde das nun auch von mir so erwartet werden.
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Kasimir1603
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#6

06.07.2010, 10:47

Und wer hat sich dann um deren Kids gekümmert? Vermutlich ne Nanny oder Oma, Opa? Ginge das bei Dir auch? Oder Aupair oder KiTa oder ähnliches?

Ich würde auch versuchen, schon nach kurzer Zeit (max. halbes Jahr) wieder zumindest Teilzeit arbeiten zu gehen. Wie sich das ohne Oma, Opa etc. bei uns händeln würde, keine Ahnung. Vermutlich würde ich mir ein Aupair anschaffen :mrgreen:
Ciao Kasi

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romex
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#7

06.07.2010, 10:49

Du bist aber nicht die Frau Deines Chefs, sondern ellimorelli! :mrgreen: Und ja, ich erwarte auch eine Million auf meinem Konto... kommt aber nicht... :mrgreen:

Ich denke wirklich, Du solltest das eine, komplette Jahr Elternzeit nehmen.
Liebe Grüße,
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Liesel
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#8

06.07.2010, 10:49

Ich habe das auch so gemacht, daß ich in der Elternzeit zwei Tage pro Woche in der Kanzlei gearbeitet habe, um mir die Option freizuhalten, danach einen Arbeitsvertrag zu erhalten. Habe vorher dort nur Praktikum während der Umschulung gemacht und war kurz vor der Entbindung gerade fertig. Erfreulicherweise hat das alles funktioniert und ich arbeite heute noch in dieser Kanzlei!

Der Verdienst wurde mir damals nicht angerechnet, da es innerhalb der Freigrenze war. Weiß allerdings nicht, wie die Regelungen heute sind, da das alles schon ziemlich lange her ist.

Wenn es bei dir irgendwie machbar ist, würde ich dir auch dazu raten deinen Chefs anzubieten, daß du ein oder zwei Tage pro Woche für ein paar Stunden ins Büro kommst. So hast du zumindest einen Fuß in der Tür und deine Chefs wirds freuen.

Ansonsten wünsche ich dir alles Gute für dich und deine kleine Familie und vor allem eine unvergeßliche Hochzeit!
LEBE DEN MOMENT

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#9

06.07.2010, 10:50

@Kasi: Es gibt Kindergärten! Da braucht man kein Au Pair! :mrgreen:
Liebe Grüße,
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#10

06.07.2010, 10:50

Ich würde an Deiner Stelle wohl auch ein Jahr Elternzeit beantragen und evtl. nebenbei ein paar Std. in der Kanzlei arbeiten gehen (sofern es sich rechnet). Klär das mit Deinen Chefs ab - Du hast Anspruch auf Deine Elternzeut; egal wie lange die Frauen der Chefs zu Hause waren! Wenn es bei Euch nicht anders geht, geht es nicht anders. Und ein Jahr ist doch vollkommen in Ordnung!

Alles Gute!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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