Darauf wird das Gericht dann schon hinweisen denke ich, ich würde den Antrag rausschicken und dann abwarten, welche Hinweise kommen.Liesel hat geschrieben:Hm, was mich noch beschäftigt, ist das jetzt geltende FamFG und die Auswirkungen auf den VA. Das alte Verfahren lief ja nach dem FGG. Theoretisch müßten ja jetzt die neuen VA-Formulare ausgefüllt werden. Vielleicht ist es hilfreich, wenn du mal mit der zuständigen Geschäftsstelle mal telefonierst.
Wiederaufnahme möglich? Ehescheidung
- Soenny
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Also, ich würde erst nochmal die alten Formulare ausfüllen und dann erst das Gericht anschreiben wegen der Wiederaufnahme. Die Gerichtskosten werden die schon einfordern. Und wegen des anzuwendenden Rechts werden die sicherlich auch schriftlich Hinweise erteilen. Das ist wie hier. Ans Telefon kriegt man auch eher selten jemanden.
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So, Chef hat mir gerad hinter mir stehend was diktiert, nachdem ich ihm erzählt hab, was ihr so geschrieben habt.
Er sagt auch immer "frag doch mal in Forum." Niedlich ![Totlachen :lolaway](./images/smilies/lolaway.gif)
Bzgl. des Versorgungsausgleichs wird das eh nix allein schon aus dem Grunde, da wir die Scheidung öffentlich hätten zustellen lassen müssen, die Antragsgegnerin ist irgendwo in Weißrussland und unauffindbar.
Jetzt ist erst einmal das Gericht dran, bin mal gespannt.
euch ihr Lieben, ihr seid die Besten, wie immer
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Bzgl. des Versorgungsausgleichs wird das eh nix allein schon aus dem Grunde, da wir die Scheidung öffentlich hätten zustellen lassen müssen, die Antragsgegnerin ist irgendwo in Weißrussland und unauffindbar.
Jetzt ist erst einmal das Gericht dran, bin mal gespannt.
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Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.