Wiederaufnahme möglich? Ehescheidung

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Soenny
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#11

14.06.2010, 14:48

Liesel hat geschrieben:Hm, was mich noch beschäftigt, ist das jetzt geltende FamFG und die Auswirkungen auf den VA. Das alte Verfahren lief ja nach dem FGG. Theoretisch müßten ja jetzt die neuen VA-Formulare ausgefüllt werden. Vielleicht ist es hilfreich, wenn du mal mit der zuständigen Geschäftsstelle mal telefonierst.
Darauf wird das Gericht dann schon hinweisen denke ich, ich würde den Antrag rausschicken und dann abwarten, welche Hinweise kommen.
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puppa2402
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#12

14.06.2010, 14:49

Also, ich würde erst nochmal die alten Formulare ausfüllen und dann erst das Gericht anschreiben wegen der Wiederaufnahme. Die Gerichtskosten werden die schon einfordern. Und wegen des anzuwendenden Rechts werden die sicherlich auch schriftlich Hinweise erteilen. Das ist wie hier. Ans Telefon kriegt man auch eher selten jemanden.
Liebe Grüße
puppa

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LuzZi
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#13

14.06.2010, 14:52

So, Chef hat mir gerad hinter mir stehend was diktiert, nachdem ich ihm erzählt hab, was ihr so geschrieben habt. :D Er sagt auch immer "frag doch mal in Forum." Niedlich :lolaway

Bzgl. des Versorgungsausgleichs wird das eh nix allein schon aus dem Grunde, da wir die Scheidung öffentlich hätten zustellen lassen müssen, die Antragsgegnerin ist irgendwo in Weißrussland und unauffindbar.

Jetzt ist erst einmal das Gericht dran, bin mal gespannt.

:thx euch ihr Lieben, ihr seid die Besten, wie immer :) ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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