OLG Zulassung Urteil
Darf dann meine Chefin ab 01.06 am OLG auftreten oder braucht die dann noch irgendnen Antrag?
Wäre ja schön, wenn sich jemand für meinen Link interessieren würde, den ich extra reingestellt habe.
Da kann man das nämlich direkt auf der ersten Seite sehen ... *hmpf*
Antrag brauchst du trotzdem, so wie ich das verstanden hab
Da kann man das nämlich direkt auf der ersten Seite sehen ... *hmpf*
Antrag brauchst du trotzdem, so wie ich das verstanden hab
Sorry - 2. Seite "Zweiter Abschnitt, Nr. 15"+
§§ 19-21 werden aufgehoben.
Nur zur Erinnerung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO bestimmt die Zulassung am OLG nach 5 Jahren.........
§§ 19-21 werden aufgehoben.
Nur zur Erinnerung, § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO bestimmt die Zulassung am OLG nach 5 Jahren.........
- advocatus diaboli
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Nein, da kann die RAK nichts mehr dran verdienen. Die Befugnis zum Auftreten vor dem OLG ergibt sich dann unmittelbar aus der BRAO (durch den Wegfall der bisherigen Einschränkung) in Verbindung damit, daß ab 01.06. auch die Zulassung bei einem AG/LG/OLG durch die Zulassung bei einer RAK ersetzt wird.StineP hat geschrieben:Antrag brauchst du trotzdem, so wie ich das verstanden hab
doch mir ist alles klar mein chef hat schon gesagt wie super das ist, daß auch das zweigstellenverbot aufgehoben wurde wenn ich pech hab darf ich umziehn.
sach ma kann es sein stine, daß du auf arbeit nicht viel zu tun hast?
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Lilliy hat geschrieben:sach ma kann es sein stine, daß du auf arbeit nicht viel zu tun hast?
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