Schutzschrift

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Ilona
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#1

25.05.2007, 08:42

Hallihallo!

Ich hätte mal wieder eine Frage:

Also, weiß jemand, wie viele Abschriften man einer Schutzschrift beifügen muss?

Keine? Eine? Eine beglaubigte und eine unbeglaubigte Abschrift?

Bin mir nicht sicher.

Vielen lieben Dank!
Grüße und schon mal schöne Pfingsten! :D
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Tigerentchen
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#2

25.05.2007, 08:46

Wir fügen eine beglaubigte und eine einfache Abschrift bei. Die Schutzschrift wird, falls erforderlich, dann ja der Gegenseite zugestellt.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
Gast

#3

25.05.2007, 09:49

Hi, denke ich auch. Ganz normal wie jeder Schriftsatz.
Und jeweils ein Dreiersatz (Kopie, begl., einf.) an KfH und an Zivilkammer, oder wie macht ihr das?
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Ilona
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#4

25.05.2007, 09:50

Wir hätte es jetzt nur bei der Zivilkammer hinterlegt.
Aber wenn es zwei Firmen sind, ist es dann besser,
auch bei der Handelskammer zu hinterlegen, oder?
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