KFA wird nicht bearbeitet, was nun???

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Kikki-Fee
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 409
Registriert: 26.04.2010, 14:44
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar

#11

18.05.2010, 13:45

Und wenn ihr einen Kostenfestsetzer trotzdem jetzt schon beantragt? Mit einem vorläufigen Streitwert? Ich meine, in der Klage ist ja irgendein Wert angenommen worden, wonach auch die Gerichtsgebühren eingezahlt wurden, oder? Könnte man damit nicht erstmal den Antrag auf Kostenfestsetzung stellen und in den Schriftsatz reinschreiben, dass eine Nachberechnung vorbehalten bleibt, falls der Wert doch noch höher sein sollte? Nur mal so ne Idee...
Benutzeravatar
Re1108
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 914
Registriert: 12.06.2008, 10:31
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: Ba.-Wü.

#12

18.05.2010, 13:55

@Kikki-Fee:
Herthamaus hat geschrieben:Hallo, ich habe am 18.08.2009 einen KFA gem. § 11 RVG bei Gericht eingereicht.
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
Kikki-Fee
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 409
Registriert: 26.04.2010, 14:44
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar

#13

18.05.2010, 13:59

Ach so ja, irgendwie war ich der Meinung, der eingereichte und nicht bearbeitete Antrag war für die Streitwertfestsetzung. Hab ich falsch gedacht / falsch verstanden. Tschuldigung.
Herthamaus
Forenfachkraft
Beiträge: 186
Registriert: 07.08.2006, 18:52
Wohnort: bei Berlin

#14

18.05.2010, 14:55

Du mußt es zumindest erstmal versuchen. Solange die Festsetzung nach § 11 möglich ist, fehlt einer Klage das Rechtsschutzbedürfnis. Das ergibt sich im Umkehrschluß aus § 11 Abs.5 Satz 2 RVG.
Oh je, das ist ja Mist. Hab es jetzt auch gefunden im RVG Kommentar... Au wei, da wird Chef aber weniger begeistert sein.

Ich danke euch für die Antworten und für die schnelle Hilfe :thx
Zaubermaus007
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 19.05.2009, 08:47
Beruf: Justizobersekretärin
Wohnort: Hinterm Aktenberg

#15

18.05.2010, 15:42

Also ehrlich, ich würde das Gericht nochmal anschreiben und bitten, die Akte zwecks Kostenfestsetzung vom Gutachter anzufordern. Das sollte doch kein Problem sein. Der Gutachter wird doch die Akte sicherlich auch mal ein paar Tage entbehren können oder er macht sich Kopien. Wenn ein Anwalt drängelt, fordere ich die Akten an und meistens möchte der Gutachter die Akten gar nicht zurückgesandt haben, weil er sich Kopien gemacht hat etc. oder die Akten zur weiteren Bearbeitung gar nicht mehr benötigt.
Antworten