KFA wird nicht bearbeitet, was nun???
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Und wenn ihr einen Kostenfestsetzer trotzdem jetzt schon beantragt? Mit einem vorläufigen Streitwert? Ich meine, in der Klage ist ja irgendein Wert angenommen worden, wonach auch die Gerichtsgebühren eingezahlt wurden, oder? Könnte man damit nicht erstmal den Antrag auf Kostenfestsetzung stellen und in den Schriftsatz reinschreiben, dass eine Nachberechnung vorbehalten bleibt, falls der Wert doch noch höher sein sollte? Nur mal so ne Idee...
- Re1108
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@Kikki-Fee:
Herthamaus hat geschrieben:Hallo, ich habe am 18.08.2009 einen KFA gem. § 11 RVG bei Gericht eingereicht.
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Oh je, das ist ja Mist. Hab es jetzt auch gefunden im RVG Kommentar... Au wei, da wird Chef aber weniger begeistert sein.Du mußt es zumindest erstmal versuchen. Solange die Festsetzung nach § 11 möglich ist, fehlt einer Klage das Rechtsschutzbedürfnis. Das ergibt sich im Umkehrschluß aus § 11 Abs.5 Satz 2 RVG.
Ich danke euch für die Antworten und für die schnelle Hilfe
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Also ehrlich, ich würde das Gericht nochmal anschreiben und bitten, die Akte zwecks Kostenfestsetzung vom Gutachter anzufordern. Das sollte doch kein Problem sein. Der Gutachter wird doch die Akte sicherlich auch mal ein paar Tage entbehren können oder er macht sich Kopien. Wenn ein Anwalt drängelt, fordere ich die Akten an und meistens möchte der Gutachter die Akten gar nicht zurückgesandt haben, weil er sich Kopien gemacht hat etc. oder die Akten zur weiteren Bearbeitung gar nicht mehr benötigt.