Klagebegründung eigene Sache

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mond
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#1

27.04.2010, 15:50

Hallo an alle

ich hoffe ihr könnt mir helfen. wir haben gegen den eigenen mandanten mahnbescheid beantragt. dieser hat widerspruch eingelegt. nunmehr sind wir zur klagebegründung aufgefordert worden. ich soll diese machen, nur leider habe ich keinen schimmer wie!
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LuzZi
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#2

27.04.2010, 15:56

Wir auch net, da wir die Akte net kennen :lol:

Du wirst ja wohl wissen, weswegen ihr einen Mahnbescheid gegen den Mandanten gemacht habt, das kann doch nur einen Grund haben. :roll:
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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PeeDee
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#3

27.04.2010, 16:00

Muss ich LuzZi zustimmen :lol:
Schreib, was ihr gemacht habt, dass dafür die und die Gebühren entstanden sind, die mit Rechnung vom geltend gemacht wurden, diese hat der Mandant nicht gezahlt, Mahnung vom... auch nicht reagiert, sodass nunmehr Klage geboten ist.
Ist eine ganz einfache Sache :wink:
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cjdenver
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#4

27.04.2010, 16:26

was hat das überhaupt im auslandsbezug-forum zu suchen??? :kopfkratz
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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PeeDee
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#5

27.04.2010, 16:28

Gute Frage, hast Du zum verschieben gemeldet?
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#6

27.04.2010, 16:47

wasses alles gibt - habs grad gemacht... premiere! danke, op :mrgreen:
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Sam29

#7

27.04.2010, 17:16

Ach seid doch nicht so unsanft zu ihr/ihm.

Wenn Ihr gegen den eigenen Mandanten einen MB gefertigt habt. Wird es wohl mehr oder minder um Eure Gebühren gehen.

Nun dann muss Du schreiben
In dem Rechtsstreit
Hau ./. Drauf
- AZ -

hat die Gegenseite Widerspruch gegen den am .... erlassenen und dem Antragsgegener am ... zugestellten Mahnbscheide Widerspruch erhoben.

Der Kläger/die Klägerin verfolgt die berechtigten Ansprüche nunmehr im streitigen Verfahren weiter und wird beantrage:

1.
2.

AU + VU

Begründung:

Hier den Sachverhalt wie es zu dem Anspruch gekommen ist. Beweise und die Zinsenerläuter.

Thats it
cjdenver
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#8

27.04.2010, 21:51

mit verlaub: auslandsbezug heißt nunmal auslandsbezug weils bezug zum ausland hat ;)
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Sam29

#9

27.04.2010, 21:55

Ja die gute Ordnung eben. :roll: Trotzdem. Aber hat sich doch jetzt wohl eh erledigt. gelle :-)
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