Nutzungsausfall beziffern

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Liesel
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#11

22.04.2010, 12:10

@jani33: Ich erkläre dem Mandanten vorher, daß das ein Versuch ist, so daß ich dann bei einer Kürzung durch die Versicherung keine Erklärungsnot mehr habe. Wenn die Versicherung die volle Summe zahlt, ist der Mandant dankbar! :D
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Kichererbse
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#12

22.04.2010, 12:49

wir erklären den Mandanten vorher auch immer, dass wir es versuchen und wenns gekürzt wird, Pech gehabt. So machen wirs auch mit Schmerzensgeld, setzen immer erstmal höher an ... :wink:
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samara
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#13

22.04.2010, 16:32

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ihr mit dem "vollen Betrag" oder mit "mehr ansetzen" meint... Es ist mir zwar peinlich, aber vielleicht könnte mich jemand aufklären...Und wo guckt ihr bei RA-Micro nach??? :oops:
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Soenny
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#14

22.04.2010, 16:34

Wegen Nutzungsausfall bei RAM unter X Sanden-Danner-Tabelle und für Schmerzensgeld gibt es die Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm, aber die nicht bei RAM, sondern als Buch oder CD z.B.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

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#15

22.04.2010, 16:49

Ich habe auch 65,00 EUR bei Phantasy.

Wenn du kein Programm hast zu Ermittlung des Nutzungsausfalles, ruf doch einfach bei dem Sachverständigen an. Der sagt dir dann die Nutzungsausfallgruppe und den Betrag.
samara
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#16

22.04.2010, 17:53

Könnte ich zum Beispiel in diesem konkreten Fall einfach mal 100 EUR pro Tag geltend machen? Besteht die Gefahr, dass wenn ich 65 pro Tag geltend mache die gegnerische Haftpflicht diesen Betrag kürzt?
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Adora Belle
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#17

22.04.2010, 18:15

100 EUR ist völlig unrealistisch. Die nächsthöhere Gruppe J beträgt 79 EUR, die nächstniedrigere Gruppe G 59 EUR am Tag. Wenn das Auto älter ist, können Abzüge vorgenommen werden, also das Fahrzeug eine Gruppe niedriger eingestuft werden. Das ist Rechtsprechung, die sich regional z.T. unterscheidet. Es ist nicht sinnvoll, eine höhere Gruppe anzusetzen - aber man kann versuchen, sich gegen die Kürzung bzw. Einstufung in eine niedrigere Gruppe zu wehren.

Hier z.b. findest Du einen groben Überblick, mit ein bißchen Googeln ist sicher noch mehr aus dem Netz zu holen, auch wenn man keine Tabelle hat.
samara
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#18

23.04.2010, 08:19

Ich bedanke mich bei Euch allen für die Aufklärung!!! Hab die TAbelle in RA-Micro gefunden!!! Danke schön!!!

Nur noch eine Frage ist mir dazu eingefallen: MA hat uns als Reparaturnachweis die von ihm gefertigten FAhrzeugfotos zur Verfügung gestellt. Er hat das Fahrzeug bei einem Bekannten günstig repariert. Wie ist eure Erfahrung, reicht ein solcher NAchweis aus, wenn er keine Werkstattquittung vorlegen kann???
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Liesel
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#19

23.04.2010, 08:39

Du brauchst keine Werkstattrechnung vorzulegen. Fotos vom reparierten Fahrzeug reichen aus. Wir bitten den Mandanten in einem solchen Fall immer, das Auto mit einer aktuellen Tageszeitung zu fotografieren, damit es eindeutig ist, daß das Foto nach der Reparatur fotografiert wurde. Dann gibt es bei der Versicherung keine Probleme.
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