Antrag Unterhalt

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Melanie
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#1

26.03.2010, 09:06

Hallo,
durch die Familienrechtsreform 2009 hat sich seit dem 01.09. je doch einiges geändert. Jetzt soll ich eine Unterhaltsklage formulieren. Vor dem 01.09.09 wäre das auch gar kein Problem gewesen. Jetzt meine Frage: Seit dem 01.09. gibt es ja wohl keine Klagen mehr, sondern nur noch Anträge. Ist dem so? Das würde dann ja bedeuten, dass ich meine entworfene Unterhaltsklage nur einfach umformulieren muss. Ist dem so? Wer weiß Rat?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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niva
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#2

26.03.2010, 09:16

Es sind jetzt nicht mehr Kläger und Beklagter, sondern Antragsteller und Antragsgegner und die Parteien heißen jetzt Beteiligte und wie du schon geschrieben hast, ist es ein Antrag und keine Klage mehr.
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Zaubermaus007
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#3

26.03.2010, 09:19

niva hat geschrieben:Es sind jetzt nicht mehr Kläger und Beklagter, sondern Antragsteller und Antragsgegner und die Parteien heißen jetzt Beteiligte und wie du schon geschrieben hast, ist es ein Antrag und keine Klage mehr.
:genau

Und nicht zu vergessen: die tolle Verfahrenskostenhilfe...
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lucy1510
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#4

26.03.2010, 09:19

Genau, das ist jetzt ein Antrag auf Zahlung von ....unterhalt (Ehegatten- oder Kindesunterhalt).

Zum Antrag nach § 331 Abs. 3 ZPO heißt es jetzt Versäumnisbeschluss bzw. Anerkenntnisbeschluss.

Der Antrag auf PKH heißt jetzt Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.

Und, wie niva schon schrieb, Antragsteller(in) und Antragsgegner(in).

Es ergehen Beschlüsse, wogegen Beschwerde eingelegt werden kann.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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Melanie
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#5

26.03.2010, 10:04

Danke an alle!
Schön wie schnell man Hilfe bekommt.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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