Hallo!
In meinem neuen Job ist Kapitalanlegerrecht ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit.
Von diesem Gebiet verstehe ich gar nichts.
Wer kann mir mal hier eine "Lehrstunde" geben und mich über Besonderheiten aufklären, irgendetwas ist doch auch mit der Verjährung zu beachten. Welche Gesetze gelten hier, unter anderem auch das BGB???? Ich steh hier total auf dem Schlauch.
Ich danke Euch allen schon mal für die Hilfe und die Mühen.