Zustellungszwang an RA?

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JaegerK
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#11

16.03.2010, 14:43

Puh Gott sei Dank habe doch noch was gefunden...

nach § 41 Abs. 1 Satz 2 VwVfG hätte der Bescheid uns übersandt werden müssen und nicht unser Mdt. Damit ist keine Zustellung erfolgt und uns kann nicht mehr gesagt werden, dass wir die Frist um ein Tag versäumt haben.
cjdenver
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#12

16.03.2010, 15:46

oh oh oh... da würd ich aber mal genau lesen:

(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden.

Da lese ich nichts von müssen...!
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Staubfinger

#13

16.03.2010, 20:09

Zuzustellen ist an den Adressaten oder dessen Bevollmächtigten. Wurde eine schriftliche Vollmacht vorgelegt ist nur der Bevollmächtigte empfangsberechtigt (irgendwas um § 7 VwZG - glaube ich).
Zaubermaus007
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#14

17.03.2010, 08:17

Katharina80 hat geschrieben:Ja, genau den gelben Brief meine ich... Hat das Ding eigentlich auch einen Namen?
Ja, das "Ding" heißt ganz schlicht Zustellungsurkunde :D
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JaegerK
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#15

17.03.2010, 08:21

Wir hatten uns bereits mit der Vorlage einer Vollmacht legitimiert und sogar schon Schriftverkehr mit der Behörde geführt. Deshalb waren wir ja auch schon so überrascht, dass der Bescheid an Mdt. ging.
gkutes

#16

17.03.2010, 08:46

also der § 7 VwZG ist ja schon mal passend.
(1) Zustellungen können an den allgemeinen oder für bestimmte Angelegenheiten bestellten Bevollmächtigten gerichtet werden. Sie sind an ihn zu richten, wenn er schriftliche Vollmacht vorgelegt hat. Ist ein Bevollmächtigter für mehrere Beteiligte bestellt, so genügt die Zustellung eines Dokuments an ihn für alle Beteiligten.

ansonsten - JaegerK - wie und wann ging denn nun der Bescheid dem Mandanten überhaupt zu?
cjdenver
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#17

17.03.2010, 10:18

Also (sollte nicht wirklich per ZU zugestellt worden sein) ist VwZG hier m.A.n. nicht anzuwenden, denn da geht es nur um die Zustellung, nicht aber um die einfache Übermittlung... und ich bin mir nicht sicher, ob der ablehnende Kindergeldbescheid zugestellt, oder nicht nur übermittelt, werden muss. Denn wie gesagt, unsere Mandanten bekommen solche Briefe nie per "gelbem Brief", sondern per Normalpost. Und da VwZG nach § 1 nur Zustellungen umfasst, ist die normale Bekanntmachung per Übermittlung anhand § VwVfG nicht zwingend an den Bevollmächtigten durchzuführen.

ABER: Insoweit stimme ich gkutes zu: Wir können hier noch Stunden um den heißen Brei sülzen, solange der Originalposter nicht endlich mal erklärt WIE und WANN dem Mandanten dieser blöde Bescheid denn nu zugegangen is ;)
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#18

17.03.2010, 14:03

Nach Auskunft unseres Mdt. wurde der Bescheid mit der normalen Post zugestellt und nicht durch Zustellurkunde (gelber Brief).
und in § 14 Abs. 3 Satz 1 steht ja auch drin, dass wenn die Behörde sich an den Beteiligten wendet, der Bevollmächtigte verständigt werden soll. dies ist nicht geschehen.
cjdenver
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#19

17.03.2010, 15:52

okay, also wenn der Bescheid per Normalpost übermittelt wurde, dann hat das eh schon nix mit VwZG zu tun, und dann war das auch okay, das an den Mandanten direkt zu senden. ABER: Dann muss die Kindergeldstelle auch den Zugang beweisen, und das ist per Normalpost normalerweise unmöglich, denn Postzustellzeiten schwanken. Da also der Mandant aussagt, dass der Bescheid erst am 19. zugegangen ist, und die Behörde nicht beweisen kann, dass der Zugang schon am 18. war, ist hier dem Mandanten zu folgen, somit war eure Klageerhebung noch innerhalb der Frist. Würd ich dem Gericht so mitteilen und darauf hinweisen, dass die Behörde ja keinen Zustellnachweis erbracht hat. Ich geh mal davon aus dass die 3 Tage die Zeit sind, die die Behörde nach dem Tag der Absendung gezählt hat. Aber das ist wie gesagt nur ein gängiges Verfahren wenn der tatsächliche Zugang nicht später war.

Damit dürfte die Sache aus der Welt sein...

Gruß,

Chris
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