Hallo,
heute habe ich mal wiede eine Frage. Wir haben einen Mandanten, wo es um Kindergeldrückerstattung geht. Wir hatten uns ordnungsgem. bei der entsprechenden Behörde gewandt und uns legitimiert (bereits Ende/Anfang dieses Jahres). Wir haben auch die Bestätigung, dass unsere Schreiben bei der BEhörde angekommen und bekannt war. Die Behörde erließ einen abweisenden Bescheid und übersandte diesen allerdings an unseren Mdt. und nicht an uns. unser Mandant erhielt diesen Bescheid am 19.01. und wir haben am 19.2. die Klage beim Finanzgericht unserer Meinung nach fristgerecht eingelegt. nun wird vom Gericht moniert, dass der Behörde der 18.1. als Zustellungsdatum bekannt ist. unser Mdt. bestreitet dies.
Nun zu meinen Fragen:
1) besteht hier nicht eine anwaltliche Zustellungsfrist?
2) und wenn ja, könnt ihr mir die entsprechenden §§ und vielleicht zur Untermauerung Entscheidungen sagen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
Zustellungszwang an RA?
Ist zwar keine wirkliche Antwort auf deine Frage, aber wie kann denn die Behörde den Zugang des Schreibens zum 18.01. beweisen? Sie hat doch den Bescheid mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht per Einschreiben verschickt (das wär nämlich das allererste Mal), von daher kann sie doch eh nicht beweisen dass dem Mandant der Bescheid schon am 18.01. vorlag...
Ansonsten weiß ich nur dass die Familienkassen bei uns auch immer an die Partei direkt zustellen, auch wenn man den ganzen außergerichtlichen Kram schon über RA abwickelt. Hat mich damals zur Weißglut gebracht, weil der Mandant das dann immer vorbeibringen musste, aber die FamKasse hat das damit begründet, dass die nur mit dem Antragsteller korrespondieren...
PS: haha, ich seh grad deinen Arbeitsort: Die FamKasse ist nicht zufällig die des Landes in Dessau, oder? Dann könnt ich dir nämlich was erzählen
Ansonsten weiß ich nur dass die Familienkassen bei uns auch immer an die Partei direkt zustellen, auch wenn man den ganzen außergerichtlichen Kram schon über RA abwickelt. Hat mich damals zur Weißglut gebracht, weil der Mandant das dann immer vorbeibringen musste, aber die FamKasse hat das damit begründet, dass die nur mit dem Antragsteller korrespondieren...
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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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Diese netten Bescheide werden doch eigentlich immer per "gelben" Briefumschlag zugesendet, wo der Postbote das Datum drauf vermerkt, wann er es in den Briefkasten eingeworfen hat...
ernsthaft? Also die Familienkassen bei uns haben noch nie per Ersatzzustellung zugestellt, sondern immer per normaler Post. Aber dann ist das natürlich was anderes...
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Wir kommen doch beide aus Hamburg... In Hamburg werden alle eigentlich Bescheide, egal von welcher Behörde, per gelben Umschlag zugestellt. (Ich weiß nicht, wie man diese Dinger nennt )
Katharina:
Ich sprach nur von Familienkassen, von denen hab ich sowas noch nie auf anderem Wege als per Normalpost bekommen...
Den gelben Brief, da meinst du doch sicherlich die Zustellung mit der auch Mahnbescheide zugestellt werden, oder?
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Den gelben Brief, da meinst du doch sicherlich die Zustellung mit der auch Mahnbescheide zugestellt werden, oder?
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Ja, genau den gelben Brief meine ich... Hat das Ding eigentlich auch einen Namen?
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Achso, aber zum Thema...
Unsere Mandanten sagen auch ganz gerne mal, dass sie so einen Brief nicht bekommen haben...
Vielleicht einfach nochmal den Mandanten fragen oder hat er Euch den Brief mit Umschlag gegeben? Von wann datiert denn der Bescheid? Man muss ja sonst eigentlich immer 3 Tage drauf rechnen. Wegen Zustellungswegen...
Unsere Mandanten sagen auch ganz gerne mal, dass sie so einen Brief nicht bekommen haben...
Vielleicht einfach nochmal den Mandanten fragen oder hat er Euch den Brief mit Umschlag gegeben? Von wann datiert denn der Bescheid? Man muss ja sonst eigentlich immer 3 Tage drauf rechnen. Wegen Zustellungswegen...
das mag ja alles so sein, aber das sind alles keine beweise dafür dass er auch wirklich zugestellt wurde. vor allem wenns die gegenpartei bestreitet. also wenns nicht über nen gelben brief oder sonstiges rausging, dann wird sich die behörde aufn kopf stellen können, den (fristauslösenden) zugang muss sie dennoch beweisen...
da hast du recht, so kennen wir das auch. nur das zählt dann halt unter postrisiko, und das trägt der absender. es sei denn die mandanten haben wirklich einen eingeschriebenen brief oder eine zustellung bekommen und sich an das falsche datum erinnert. dann trägt das risiko wohl der mandant der sich keine notiz gemacht hat wann der brief denn nu ankamUnsere Mandanten sagen auch ganz gerne mal, dass sie so einen Brief nicht bekommen haben...
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