Arbeitslos nach Ausbildung

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Elvenqueen
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#1

12.10.2009, 10:07

Guten Morgen an alle!

Ich werde nach meiner Ausbildung im Januar vorerst für zwei Wochen (!!!) arbeitslos sein und danach noch drei Monate in meiner jetzigen Kanzlei als Teilzeitkraft beschäftigt werden können.

Der Ausbildungsvertrag endet nach der mündlichen Prüfung bzw. Mitteilung der Ergebnisse - das ist mir wohl bekannt. Im Ausbildungsvertrag steht aber, dass bis 25.02.10 die Ausbildung andauern kann, wenn Prüfungen noch nicht stattfanden etc.

Wäre es nicht möglich, dass ich die zwei Wochen (wenn die Prüfungen schon vorbei sind) noch als Azubi mit dem entsprechenden Gehalt arbeiten kann? Oder ist das nicht rechtens? Denn selbst, wenn ich für die zwei Wochen ALG I beantragen würde, wäre ich besser bedient noch als "Azubi" zu arbeiten.

Vielleicht könnte ihr mir noch ein paar Tips geben oder vll. ähnliche Fälle aus eurem Umfeld schildern?!

Liebe Grüße
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Lena
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#2

12.10.2009, 11:07

Natürlich kannst du weiter als Azubi laufen den restlichen Monat (war bei mir damals genauso, hatte aber andre Gründe).
Aber - warum kann deine Kanzlei nicht die Teilzeitanstellung ab dem Tag nach der Prüfung anfangen lassen?!?!?!?! Was macht das für nen Sinn wenn man eh in der Kanzlei bleibt?!
Elvenqueen
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#3

12.10.2009, 11:14

Fakt ist, dass es von mir ausgeht, dass ich erst ab Februar dort weiterbeschäftigt werden möchte. Klingt recht blöd, aber ich möchte nach der Ausbildung auch gerne mal in den Urlaub fahren, was sonst nie möglich war, und mich von dem Prüfungsstress erholen.

Denn wenn ich teilzeitbeschäftigt bin für drei Monate, bekomme ja eigentlich nur wenig Urlaubstage, sodass eine weitere Reise nicht möglich wäre.

Wenn ich weiter als "Azubi" arbeiten würde, könnte ich das mit meinen Chefs so regeln, da ich ja eh nur drei Tage die Woche da bin, mir x-Tage Urlaub nehme und dann voll durch arbeite. Bedeutet für mich, dass ich meinen Urlaub habe und wenigstens noch ein bissl Geld in der Tasche...

Es klingt alles ziemlich verworren, aber ich wüsste nicht, wie ich es sonst machen kann, ohne dabei finanziell auf der Strecke zu bleiben. Denn zwei Wochen ALG I bedeutet für mich vll. 60 €. Das wird nicht reichen!!!

Ich weiß nur nicht, ob es rechtens ist, dass ich als "Azubi" nach der mündlichen Prüfung einfach weiterarbeiten DARF?! Ich habe mich schon erkundigt und herausgefunden, dass wenn ich nach der Prüfung weiter in meinem Betrieb arbeite, dass dies zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führt....
boylux
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#4

15.03.2010, 16:31

wird immer weitergehen!
Elvenqueen
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#5

15.03.2010, 17:14

Hey, danke für die Aufmunterung :wink:

Hat aber nach langem Hin und Her alles super funktioniert :D
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