Wie beginnen eure Schriftsätze

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Tippse84

#11

14.05.2007, 14:48

Bei uns heißt es ebenso ... in vorbezeichneter Angelegenheit! Da sind se wohl alle gleich! Und bei Schriftsätzen ans Gericht (z. B.) In der Familiensache Mustermann ./. Mustermann... bla, bla
bonemarrow84

#12

14.05.2007, 14:49

genau Preußi, Änderungen sind bei den meisten Chefs unerwünscht. Kenne ich nur zu gut.
joy1980
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#13

14.05.2007, 14:50

Also unsere Schreiben fangen auch wie oben schon geschrieben an. Jedoch wenn wir Anlagen beifügen, fangen wir schon mal mit "...anliegend überreichen wir ..." an. Aber es auch nichts anderes.
Liebe Grüße :pcwink
Gast

#14

14.05.2007, 14:54

Schade...wollte mal frischen Wind in die Schriftsätze
Bambi

#15

14.05.2007, 15:40

Ich versuche auch immer zu wechseln, weil's mich nervt... Aber viel mehr als Folgendes fällt mir auch nicht ein.

In obiger / vorgenannter / vorstehender / vorbezeichneter / der vorstehend näher bezeichneten Angelegenheit...

Bezug nehmend auf...

Wir kommen zurück...

Wie bereits besprochen, überreichen wir..

In der Anlage...

L.G. Bambi

edit: Öfter wechseln zwischen den wenigen Möglichkeiten, die wir so haben, hilft einem aber schon mal über die Tristesse hinweg :wink:
Anna-Lena
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#16

14.05.2007, 18:19

Solche Floskeln habe ich mir im Autotext abgespeichert. Ich tippe iva und Word schreibt automatisch in vorbezeichneter Angelegenheit. Irgendwie gewöhnt man sich dran ;)

Das erste Schreiben an den Gegner fängt meist so an:
Unter Vorlage einer auf uns lautenden Vollmacht zeigen wir an, dass uns xy mit der Wahrnehmung seiner/ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat.
oder ... Hiermit zeigen wir an (...blabla). Vollmacht wird anwaltlich versichert und kann bei Bedarf nachgereicht werden.

An RSV
Ihre VN hat uns beauftragt, sie in einer mietrechtlichen Angelegenheit zu vertreten. Den Sachverhalt entnehmen Sie bitte beigefügten Unterlagen.

Anwälte sind Gewohnheitstiere. Wobei ich zugeben muss, dass ich mich schon sehr angepasst habe und meine Schreiben ähnlich wie meine Chefs verfasse.

LG
Anna
Gast

#17

14.05.2007, 18:32

In dem Rechtsstreit
Müller ./. Meier
Mein zeichen: xxx/o7
...

Sehr geehrte Schlümpfe,

in rubrizierter Angelegenheit ...

ist mal ein hingugger, denn so oft sehe ich das auch nicht...

wer auch immer mal von uns einen schriftsatz bekommen hat, nicht böse sein^^
Manu_75

#18

14.05.2007, 19:39

in rubrizierter Angelegenheit ...
Das ist doch mal was anderes ;-), hab ich noch gesehen! :lol:
Aber bei uns ist es auch sicher ähnlich wie überall; Schriftsätze beginnen mit "In Sachen..." oder "In dem Rechtsstreit...", während es bei Anschreiben an die Partei - je nach RA - meist losgeht mit "in der vorbezeichneten Angelegenheit" (was ich mir auch auf ne Taste gelegt hab), "in obiger Angelegenheit" oder "in der vorerwähnten Angelegenheit".

Also die gleiche Langeweile wie überall :roll:
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#19

14.05.2007, 19:59

also "in Ihrer Unfallangelegenheit" finde ich doppelt gemoppelt, da die meisten Mdt eh nur eine Sache laufen haben, wissen sie schon worums geht und am Az (Meyer/Müller) kann man sehen, worums geht, von daher finde ich "in vorstehender Angelegenheit" am besten und benutze es auch immer, es sei denn ich schreibe z.B. ans Grundbuchamt, da fange ich immer so an "zu obigen Grundakten" oder "zu obigen Registerakten"..

ich bin auch ein Gewohnheitstier und benutze immer die gleichen Floskeln, vor allem deshalb, weil man sich mit der Zeit etwas heraussucht, was man am besten findet und dann benutzt man das halt immer.. genauso formatiere ich SS u.ä. immer gleich..
Gast

#20

15.05.2007, 11:15

rubriziert... das muss ich mir auch mal merken.

Bei Schriftsätzen ans Gericht ist es bei uns auch immer:

In dem Rechtsstreit
x
gegen
y
bla bla bla.

Wenn wir an die Mandanten schreiben, gehen wir in aller Regel davon aus, dass sie wissen, welches Verfahren läuft und schreiben meistens nichts von "obiger Angelegenheit".

Ich habe aber dennoch auch so meine Standartsätze, wenn ich nur etwas weiterleite.

anbei / beigeschlossen / anliegend / im Anhang übersende ich / erhalten Sie / finden Sie in Kopie gegnerischen Schriftsatz vom ... z.B.

Was will man da auch immer groß schreiben.

Für weitere Fragen stehe ich euch selbstverständlich gerne jederzeit zur Verfügung und verbleibe solange

mit freundlichen Grüßen

Minuit :)
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