Aufbewahrungsfristen für RA-Akten, Prozessunterlagen etc.

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Monte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 415
Registriert: 09.05.2007, 11:43
Wohnort: Rennau, Landkreis Helmstedt
Kontaktdaten:

#11

11.05.2007, 16:23

Mal ne kurze Anmerkung (kann mcih auch irren):Also wir haben damals unsere Akten 10 jahre aufbewahrt und die Titel werden 15 J. gelagert. Aber mann sollte den Mandanten evtl. auch darauf hinweisen, dass sofern der Titel (vorläufig) vollstreckbar ist, eine Gültigkeit von 30Jahren besitzt, wie zb. ein VB! :meld
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#12

11.05.2007, 19:08

@LenaX: was für Prozessunterlagen muss der Mdt aufbewahren?

@Monte: ja du irrst dich, Titel dürfen auf keinen Fall nach 15 jahren vernichtet werden und die Akten müssen wie schon gesagt 5 Jahre aufbewahrt werden (wenn keine Rg drin sind, ansonsten 7 Jahre)
Benutzeravatar
LenaX
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 03.03.2007, 16:45
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Dortmund

#13

12.05.2007, 10:13

Tja, Pepsi, das ist eine gute frage, das hat mir mein chef nämlich nicht genau erklärt, er meinte wahrscheinlich alle unterlagen die der mdt. hat, alle Schr. SS bis einschließlich Urteile etc. (denke ich) ...
und wo steht das denn, wie lange die titel aufbewahrt werden müssen ? ich weiß auch, dass aus dem titel 30 jahre vollstreckt werden kann, heißt das gleichzeitig dass alle titel 30 jahre aufgewahrt werden müssen?
LG, Lena
Sugar86
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 99
Registriert: 25.04.2007, 14:51
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Sporch

#14

12.05.2007, 13:24

Klar, weil ohne Titel keine Vollstreckung.....
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#15

12.05.2007, 14:43

Also, wie schon weiter vorn erwähnt: In der BRAO steht das genau drin. Wir haben jetzt so einen Zusatz in den Ablageschreiben, daß wir die Akten nach kurzer Zeit vernichten aus Platzgründen (hatten wir schon mal hier diskutiert?):

(2) 1Der Rechtsanwalt hat die Handakten auf die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. 2Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

Laut unserer Steuerfachkraft wird ansonsten nur die Rechnung für 10 Jahre benötigt.

Unterlagen des Mandanten immer gleich nach Ablage raus, Titel auch mit Hinweis zur sorgfältigen Aufbewahrung an Mandant (auch ZV-Unterlagen) und nicht vergessen, zu erwähnen, daß Zinsen auf Kosten verjähren...

Und diese Unterlagen muß er für die Dauer der Gültigkeit des Titels aufbewahren.

Mehr weiß ich auch nicht!

LG Summer
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#16

12.05.2007, 14:51

Am 24. Dezember 1998 trat ein neues Gesetz über die Aufbewahrungsfristen in Kraft. Die §§ 157 Absatz 1 Nummer 1 und 4 der Abgabenordnung und der § 257 Absatz 1 Nummer 1 und 4 des Handelsgesetzbuches wurden geändert.

http://www.nibis.de/~bbsfbwuv/u_hilfen/ ... iftauf.doc

Schau mal hier!
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#17

13.05.2007, 14:34

aha.. also Rg 10 Jahre aufheben.. ok
Cindy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 11.05.2007, 22:37
Beruf: Notarfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Heide

#18

13.05.2007, 17:25

Hallo!
Wir heben alle Akten mindestens 10 Jahre auf.
Sind gerade dabei ältere Akten zu vernichten. Die Titel werden 30 Jahre gesondert aufgehoben.

Liebe Grüße :wink:
Benutzeravatar
darksky
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 24.01.2007, 13:42

#19

13.05.2007, 19:39

Wir machen das genau so wie Cindy.
[img]http://cosgan.de/images/smilie/tiere/e055.gif[/img]
Naschkatze
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 26.03.2008, 14:26
Wohnort: Haibach

#20

14.01.2009, 16:50

und wie macht ihr das mit den Faxjournalen bzw. berichten? ich hab nämlich bei uns gesehen die Stapel sich ohne ende....weiß aber auch nicht wirklich, wie lange diese aufgehoben werden müssen....
Antworten