Aufbewahrungsfristen für RA-Akten, Prozessunterlagen etc.
- Monte
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Mal ne kurze Anmerkung (kann mcih auch irren):Also wir haben damals unsere Akten 10 jahre aufbewahrt und die Titel werden 15 J. gelagert. Aber mann sollte den Mandanten evtl. auch darauf hinweisen, dass sofern der Titel (vorläufig) vollstreckbar ist, eine Gültigkeit von 30Jahren besitzt, wie zb. ein VB!
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- Pepsi
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@LenaX: was für Prozessunterlagen muss der Mdt aufbewahren?
@Monte: ja du irrst dich, Titel dürfen auf keinen Fall nach 15 jahren vernichtet werden und die Akten müssen wie schon gesagt 5 Jahre aufbewahrt werden (wenn keine Rg drin sind, ansonsten 7 Jahre)
@Monte: ja du irrst dich, Titel dürfen auf keinen Fall nach 15 jahren vernichtet werden und die Akten müssen wie schon gesagt 5 Jahre aufbewahrt werden (wenn keine Rg drin sind, ansonsten 7 Jahre)
- LenaX
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Tja, Pepsi, das ist eine gute frage, das hat mir mein chef nämlich nicht genau erklärt, er meinte wahrscheinlich alle unterlagen die der mdt. hat, alle Schr. SS bis einschließlich Urteile etc. (denke ich) ...
und wo steht das denn, wie lange die titel aufbewahrt werden müssen ? ich weiß auch, dass aus dem titel 30 jahre vollstreckt werden kann, heißt das gleichzeitig dass alle titel 30 jahre aufgewahrt werden müssen?
und wo steht das denn, wie lange die titel aufbewahrt werden müssen ? ich weiß auch, dass aus dem titel 30 jahre vollstreckt werden kann, heißt das gleichzeitig dass alle titel 30 jahre aufgewahrt werden müssen?
LG, Lena
- Summerof77
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Also, wie schon weiter vorn erwähnt: In der BRAO steht das genau drin. Wir haben jetzt so einen Zusatz in den Ablageschreiben, daß wir die Akten nach kurzer Zeit vernichten aus Platzgründen (hatten wir schon mal hier diskutiert?):
(2) 1Der Rechtsanwalt hat die Handakten auf die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. 2Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
Laut unserer Steuerfachkraft wird ansonsten nur die Rechnung für 10 Jahre benötigt.
Unterlagen des Mandanten immer gleich nach Ablage raus, Titel auch mit Hinweis zur sorgfältigen Aufbewahrung an Mandant (auch ZV-Unterlagen) und nicht vergessen, zu erwähnen, daß Zinsen auf Kosten verjähren...
Und diese Unterlagen muß er für die Dauer der Gültigkeit des Titels aufbewahren.
Mehr weiß ich auch nicht!
LG Summer
(2) 1Der Rechtsanwalt hat die Handakten auf die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. 2Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
Laut unserer Steuerfachkraft wird ansonsten nur die Rechnung für 10 Jahre benötigt.
Unterlagen des Mandanten immer gleich nach Ablage raus, Titel auch mit Hinweis zur sorgfältigen Aufbewahrung an Mandant (auch ZV-Unterlagen) und nicht vergessen, zu erwähnen, daß Zinsen auf Kosten verjähren...
Und diese Unterlagen muß er für die Dauer der Gültigkeit des Titels aufbewahren.
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- Summerof77
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Am 24. Dezember 1998 trat ein neues Gesetz über die Aufbewahrungsfristen in Kraft. Die §§ 157 Absatz 1 Nummer 1 und 4 der Abgabenordnung und der § 257 Absatz 1 Nummer 1 und 4 des Handelsgesetzbuches wurden geändert.
http://www.nibis.de/~bbsfbwuv/u_hilfen/ ... iftauf.doc
Schau mal hier!
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- Foren-Praktikant(in)
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und wie macht ihr das mit den Faxjournalen bzw. berichten? ich hab nämlich bei uns gesehen die Stapel sich ohne ende....weiß aber auch nicht wirklich, wie lange diese aufgehoben werden müssen....