öffentliche Zustellung eines KfB

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RAsunny
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#11

22.02.2010, 18:44

Hey Leute,

erst einmal Danke für die Antworten.

Ich habe heute mal in die Akte geguckt und da habe ich gesehen, dass meine Chefin am 10.02. einen Schriftsatz ans AG geschickt hat, wo sie darumg gebeten hat, dass der KfB dem RA des Beklagten zugestellt werden soll. Gegnerischer RA hat Mandat nicht niedergelegt, geht zumindest nicht aus der Akte hervor.

Soll ich erst eine Mitteilung des Gerichts abwarten, ob dorthin zugestellt werden konnte oder doch schon die öffentliche Zustellung beantragen?

Liebe Grüße
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Bino
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#12

22.02.2010, 19:01

Wenn der Gegner anwaltlich vertreten war, ist doch dem gegn. RA zuzustellen. Dann würde ich erstmal die Zustellung abwarten, dann ist doch gar keine öffentliche Zustellung nötig.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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13
NORTHERN DINO
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#13

22.02.2010, 19:23

Eine öffentliche Zustellung ist streng zu handhaben und immer die allerletzte Option, wenn gar nichts anderes mehr geht. Wenn ein RA der Gegenseite vorhanden ist, gibt es keinen Grund für eine öffentliche Zustellung und der Antrag würde euch höchstens um die Ohren gehauen. Also abwarten und Tee trinken. Geht nix, dann die notwendigen Unterlagen besorgen und danach den Antrag auf ö.Z. stellen.
~ Grüßle ~
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