Huhu,
hab ein Mahnverfahren geführt. VB liegt vor. Gibt es eine Möglichkeit, gesondert für die ZV allein PKH zu beantragen?
Danke!
PKH extra für ZV?!
- schneeflocke
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habe hier mal darüber was gelesen
guck hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1230
Bei uns zickt das Gericht meist rum, die sagen, jeder kann einen GV beauftragen ohne anwaltliche Hilfe, deswegen gibt es kein PKH.
Man sagte mal zu einer Mandantin, das wäre so einfach, dazu bräuchte sie keinen Anwalt.
guck hier http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1230
Bei uns zickt das Gericht meist rum, die sagen, jeder kann einen GV beauftragen ohne anwaltliche Hilfe, deswegen gibt es kein PKH.
Man sagte mal zu einer Mandantin, das wäre so einfach, dazu bräuchte sie keinen Anwalt.
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Bei schwierigen Pfändungen o.ä. habe ich auch schon PKH beantragt. Wichtig dabei ist nur, ausdrücklich die "Beiordnung des Unterfertigten" zu beantragen, weil sonst nur PKH bezüglich der Gerichts- und/oder Gerichtsvollzieherkosten gewährt wird.
LG
Anna
LG
Anna
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Danke für die schnellen Antworten! Ich werd's dann bei dem zuständigen AG Koblenz versuchen und schauen, wie es ausgeht. Danke nochmal!