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samara
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#1
02.02.2010, 16:03
Hi! Wir möchten gegen einen VB EInspruch und Wiedereinsetzungsantrag einlegen. Welches Gericht ist dafür zuständig? VB wurde vom AG Euskirchen (Mahnabteilung) erlassen. Ist dann das AG EUskirchen zuständig oder das AG Ülzen?
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schmitzhl
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#2
02.02.2010, 16:07
euskirchen natürlich... man kann doch nur einspruch bei dem gericht einlegen, bei dem der vb auch erlassen wurde!?!
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sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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#3
02.02.2010, 16:11
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
... es gibt ja auch kein anderes Gericht und wenn du jetzt beim AG Uelzen Einspruch einlegst, haben die ja null Ahnung, um was für ein Verfahren es sich handelt ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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samara
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