Abmahnung Azubi wegen Urlaub

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Andreas

#11

23.01.2010, 09:26

Thema in den Jobbereich des Forums verschoben.
Benutzeravatar
Kobold
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 73
Registriert: 23.01.2009, 15:21
Beruf: RA-Gehilfin
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#12

23.01.2010, 10:37

Naja,

man kann ja noch mal unter sechs Augen ein Gespräch führen.
Dann erklärt dann auch noch der Vertrauensmann, dass das eine
einmalige Angelegenheit sei und beim nächsten Mal müsse sie
halt ihren Urlaub stornieren.
Und dann noch die Ermahnung überreichen.

Aber "so"würde ich das auch nicht stehen lassen.

LG
Kobold
~~~ ... Ich protestiere noch einmal. Sehr heftig. Aber vorsichtshalber draußen vor der Tür. ... ~~~
Bild
BabyBen

#13

23.01.2010, 13:09

Also arbeitsrechtlich gesehen kann der Arbeitnehmer nur dann auf seinem Urlaub bestehen, wenn dieser durch den Arbeitgeber genehmigt wurde. Wenn sie einfach so bucht, ist es ihr Problem, ob sie von der Reise zurücktreten kann.

Wieso man die Azubine aber abmahnen soll, verstehe ich ganz und gar nicht. Sie hat mit der Buchung der Reise nicht gegen ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen. Es ist wäre nur eben ihr Problem gewesen, wenn sie keinen Urlaub genehmigt bekommen hätte. Denn darauf hat sie keinen Anspruch gehabt. Wenn jedes finanzielle Abendteuer der Mitarbeiter ein Grund für eine Abmahnung wäre, kämen manche Arbeitgeber aus dem Schreiben von Abmahnungen nicht mehr raus.

Mit den Ermahnung/Abmahnungen wäre ich aber vorsichtig. Diese können, wenn es zum Schwur kommt, manchmal sehr schwer wiegende Folgen haben. Wenn also, würde ich mir bei einem Eurer Anwälte etc. entsprechende Hilfe holen.
Sylvia1964
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 25.06.2006, 19:58
Beruf: ReNo
Software: Phantasy (DATEV)

#14

23.01.2010, 15:21

Eden* hat geschrieben:
Wenn nicht, ich finde sicherlich auch nen anderen Grund bei ihrer Arbeitsweise....

;D
das hört sich jetzt ganz schön böse an....

S.
CheerSassi
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 430
Registriert: 15.02.2009, 18:30
Beruf: gelernte ReFa - aktuell: Sachbearbeiterin Verwaltung&Recht in einer Firma
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

#15

25.01.2010, 13:18

Find des auch ganz schön dreist dreist, einfach Urlaub zu buchen und dich vor vollendete Tatsachen zu stellen...

Gabs jetzt schon das Gespräch unter 4 bzw. 6 Augen?
Grüßle Sassi

[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_014.gif[/img][/url]

[color=#FF40BF]Accusare se nemo debet. (Niemand muss sich selbst belasten)[/color]
ReNoFa09
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 350
Registriert: 11.08.2007, 11:10
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Kontaktdaten:

#16

25.01.2010, 13:43

Würde mich auch interessieren ;-)^^
Bild
tamitoma
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 15.10.2009, 15:06
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: ReNoStar

#17

07.02.2010, 19:05

Das kommt mir so bekannt vor. Unsere Azubine hat das gleiche mir ihrem letzten Sommerurlaub gemacht. Einfach drei Wochen Ägypten gebucht und die Kanzlei dann vor vollendete Tatsachen gestellt. Ich war stinkesauer und hab mit unserem Chef hin und her diskutiert.
Ende vom Lied: nach Vorlage der Buchungsbestätigung hat er ihr den Urlaub mit dem Bemerken gegeben, daß sie ja irgendwann ihren Urlaub nehmen müsse .... ich kann Dich absolut verstehen :frust
Antworten